Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierundsechzigster Jahrgang. 1903. (64)

1903 in 
Gesetzsammlung 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt. 
9. Stück bom Jahre 1903. 
r!- In. Ministerial= Bekanntmachung 
vom 22. April 1903, 
die Präparandenanstalt zur Vorbereitung für den Volksschuldienst 
betreffend. 
Die mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten durch Ministerial- 
erlaß vom 10. April 1891 (Landeszeitung 1891 Nr. 84) ins Leben gerufene und 
durch Ministerial-Bekanntmachung vom 26. März 1897 (Ges.-Samml. 1897 S. 9) 
erweiterte Präparandenanstalt zur Vorbereitung für den Volksschuldienst erhält von 
Ostern d. Is. ab nachstehende Neugestaltung. 
Die Anstalt wird eine staatliche und führt die Bezeichnung: „Jürstliche 
Präparandenanstalt.“ Hinsichtlich ihrer Lehrziele tritt sie in organischen Zu- 
sammenhang mit dem Fürstlichen Landesseminar. Der Lehrplan umfaßt außeer den 
Unterrichtssächern der Volksschule noth Französisch, Geometrie, Harmonielehre, Klavier, 
Geigen= und Orgelspiel. 
Für den Eintritt in die Austalt sind die nachstehenden Aufnahmebedingungen 
vorgeschrieben: 
Beibringung des standesamtlichen Geburts= und des pfarramtlichen Tauf- 
scheins, sowie Nachweis der erfolgten Konfirmation und Cntlassung aus der 
Volksschule. 
Nachweis der körperlichen Gesundheit, insbesondere der Freiheit von Gebrechen 
und von der Anlage zu chronischen Krankheiten, durch ärztliche Zeugnisse. 
. Vorlegung der Zeugnisse über tadellose sittliche Führung, sowie über einige 
Ubung in den musikalischen Fächern. 
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Ausgegeben in Rudolstadt am 3. Mai 1903.
	        
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