(6 1911
Staatsvertrag
zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen und Schwarzburg-Rudolstadt wegen
Herstellung einer Eisenbahn von Bock-Wallendorf nach Neuhaus a. Renn-
weg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nach Lauscha.
Vom 7. April 1910.
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-
Meiningen und Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt haben zum
Zweck einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahn von Bock-Wallendorf
nach Neuhaus a. Rennweg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernstthal nach Lauscha
zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preusen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Finanzrat Max Vieregge,
Allerhöchstihren Geheimen Oberbaurat Wilhelm Sprengell,
Allerhöchstihren Legationsrat Hermann Freiherrn von Stengel;
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen:
Höchstihren Geheimen Staatsrat, Wirklichen Geheimen Rat Karl Schaller:
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Staatsminister Wirklichen Geheimen Rat Franz Freiherrn
von der Recke,
Höchstihren Regierungsrat Albert Bock,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation nachstehenden Staats-
vertrag abgeschlossen haben:
Artikel I.
Die Königlich Preußische Regierung erklärt sich bereit, eine Eisenbahn von
Vock-Wallendorf nach Neuhaus a. Remmveg-Igelshieb mit Abzweigung von Ernst-
thal nach Lauscha für eigene Rechnung auszuführen, sobald sie die gesebliche Er-
mächtigung hierzu erhalten haben wird.
Die Herzoglich Sächsische und die Fürstlich Schwarzburg-Rudolstädtische Re-
gierung gestatten der Königlich Preußischen Regierung den Bau und Betrieb dieser
Bahn innerhalb ihrer Staatsgebiete.
Artikel II.
Die Feststellung der gesamten Bauentwürfe für die den Gegenstand dieses
Vertrages bildende Eisenbahn soll ebenso wie die Prüfung der anzuwendenden Fahr-