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Jena, den 1. April 1912.
Nachdem die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha sich bereit erklärt haben,
sich an das zu errichtende gemeinschaftliche oberste Verwaltungsgericht für das Groß-
herzogtum Sachsen-Weimar, das Herzogtum Sachsen-Altenburg und die Fürsten-
tümer Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt anzuschließen,
haben zum Zweck der nötigen Verhandlungen und Vereinbarungen zu Bevollmäch=
tigten ernannt:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Dr. jur. Arnold Paulßen:
Seine Hoheit der Herzog von Altenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Askan Freiherrn von Hardenberg;
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg:
für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen:
Höchstihren Geheimen Regierungsrat Dr. jur. Albert Laugbein;
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt:
Höchstihren Geheimen Staatsrat Lr. jur. Otto Körbitz
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha:
Höchstihren Staatsrat Julius Wilharm.
Die Bevollmächtigten haben heute folgenden
Nachtrag zu dem Schlußprotokoll des Staatsvertrags zwischen
dem Großherzogtum Sachsen-Weimar, dem Herzogtum Sachsen-
Altenburg und den Fürstentümern Schwarzburg-Sondershausen
und Schwarzburg-Rudolstadt d. d. Jena, den 15. Dezember 1910
vereinbart:
Die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha treten dem Staatsvertrage nebst
Schlußprotokoll vom 15. Dezember 1910 mit der Maßgabe bei, daß sie sich
spätestens vom 1. Juli 1913 ab an der Thüringer Oberverwaltungsgerichtsge-
meinschaft beteiligen.
Dr. Otto Körbitz. Dr. Arnold Paulßen.
Askau Freiherr von Hardenberg. Julius Wilharm.
Dr. jur. Albert Langbein.