Full text: Das Gesetz über den Belagerungszustand nebst Abänderungsgesetz unter Berücksichtigung des Bayerischen Gesetzes über den Kriegszustand. (122)

Vorwort. 
Vorliegende Arbeit verdankt ihre Entstehung einer An- 
regung des Herrn Landgerichtsrats Dr. Sontag (Berlin), zurzeit 
Kriegsgerichtsrat in Breslau, der mir seine mit Genehmigung 
seines Gerichtsherrn dem Kriegsministerium eingereichte Denk- 
schrift über seine im ersten Kriegsjahr gemachten Erfahrungen 
beim außerordentlichen Kriegsgericht in Breslau zum Studium 
überließ. Die hiermit verbundene Beschäftigung mit Literatur 
und Rechtsprechung zum B. B.G. bot mancherlei Interessantes, 
das aber dem in der Praxis stehenden Juristen nicht immer 
zugänglich ist, weil es in zahlreichen juristischen Zeitschriften 
und Werken verstreut ist. Dieses umfangreiche Material in 
Form eines Kommentars zusammenzustellen, um dem Praktiker 
die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern und ihn bei 
Zweifelsfragen zu orientieren, erschien mir eine lohnende 
Aufgabe. Außer auf eine eingehende Besprechung der §s§# 4 
und 9 b und der sich hieraus ergebenden Machtvollkommenheit 
des Militärbefehlshabers legte ich daher auf eine ausführliche 
Darstellung der Verfassung und des Verfahrens der außer- 
ordentlichen Kriegsgerichte Wert, bei welcher mir ein ansehn- 
liches Aktenmaterial zu Hilfe kam. Die Form des Kommentars 
erforderte auch ein Eingehen auf die mehr theoretischen staats- 
rechtlichen Fragen, die sich aus ös 1 und 2 ergaben. Uberall 
habe ich auch die von meiner Auffassung abweichenden An- 
sichten möglichst eingehend wiedergegeben und zu ihnen 
Stellung genommen. Vielleicht ist es mir gerade hierdurch 
ebenso wie durch die Benutzung des Aktenmaterials gelungen, 
manchen neuen Gesichtspunkt für die Auslegung zu geben. 
Herrn Dr. Sontag spreche ich für seine Anregung zu der 
Arbeit und seine mannigfachen Fingerzeige während ihrer Ab- 
fassung auch an dieser Stelle meinen herzlichsten Dank aus. 
Auch Herrn Kriegsgerichtsrat Schneider (Metz) bin ich für sein 
liebenswürdiges Entgegenkommen und seine Anregungen zu 
großem Dank verpflichtet. 
Zurzeit Metz, im Juni 1915. Dr. Pürschel.
	        
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