Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

556  XXIX.

Gesetz.

(Vom  24.  Dezember  1905.)

Die  Vereinigung  der  Gemeinde  Zähringen  mit  der  Stadtgemeinde  Freiburg  betreffend.

Friedrich,  von  Gottes  Gnaden  Großherzog  von  Baden,
Herzog  von  Zähringen.

Mit  Zustimmung  Unserer  getreuen  Stände  haben  Wir  beschlossen  und  verordnen,
wie  folgt:
81.

Die  Gemeinde  Zähringen  wird  auf  den  1.  Januar  1906  aufgelöst  und  mit  der  Stadtgemeinde
  Freiburg  zu  einer  einfachen  Gemeinde  vereinigt.

82.
Auf  die  seitherigen  Bürger  der  Gemeinde  Zähringen  findet  die  Übergangsbestimmung  in
8  vVa  letzter  Absatz  der  Städteordnung  Anwendung.
In  öffentlich  rechtlicher  Beziehung  kommt  dem  seitherigen  Aufenthalt  in  Zähringen  die
gleiche  Wirkung  zu  wie  jenem  in  Freiburg.

83.

Der  zurzeit  bestehende  Bürgernutzen  in  der  Gemeinde  Zähringen  wird  mit  der  Beschränkung
aufrecht  erhalten,  daß  in  seinen  Genuß  nur  noch  diejenigen  Ortsbürger  der  Gemeinde  Zähringen
einrücken,  welche  das  Bürgerrecht  zur  Zeit  der  Eingemeindung  besitzen  und  während  der  nächsten
15  Jahre  nach  der  Eingemeindung  antreten,  sowie  das  Einkaufsgeld  bezahlen.  Die  später
freiwerdenden  Anteile  fallen  der  Stadtgemeinde  Freiburg  anheim.

Eine  Anderung  des  Bürgergenusses  kann  auf  Antrag  des  Stadtrats  durch  den  Bürgerausschuß
  nach  Maßgabe  des  §  104  Absatz  3  der  Gemeindeordnung  beschlossen  werden.

84.
Die  Bestimmung  in  Artikel  49  Absatz  1  des  Gesetzes  vom  7.  Mai  1858,  die  neue
Katastrierung  alles  landwirtschaftlichen  Geländes  im  Großherzogtum  betreffend,  findet  im

vorliegenden  Falle  keine  Anwendung.
§  5.
Bis  zur  nächsten  Erneuerungswahl  des  Stadtrats  von  Freiburg  tritt  diesem  ein  weiteres
vom  Gemeinderate  Zähringen  aus  seiner  Mitte  gewähltes  Mitglied  bei.
Bis  zur  nächsten  Erneuerungswahl  der  Stadtverordneten  der  Stadt  Freiburg  treten  diesen
zwei  weitere  vom  Bürgerausschuß  von  Zähringen  aus  seiner  Mitte  gewählte  Mitglieder  bei.