Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1905. (37)

558  XXIX.

vom  Amtsgerichtsbezirk  Wertheim
den  Grundbuchbezirk  Freudenberg
ist  das  Grundbuch  mit  dem  1.  Januar  1906  als  angelegt  anzusehen.
Karlsruhe,  den  16.  Dezember  1905.
Großherzogliches  Ministerium  der  Justiz,  des  Kultus  und  Unterrichts.
In  Vertretung:

Hübsch.  Dr.  Jolly.

Bekanntmachung.
(Vom  18.  Dezember  1905.)
Die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  gewerblichen  Unterrichtswesens  betreffend.

Unter  Bezug  auf  §  15  der  landesherrlichen  Verordnung  vom  28.  April  d.  J.,  die
Förderung  des  Gewerbes  und  das  gewerbliche  Unterrichtswesen  betreffend  (Gesetzes=  und  Verordnungsblatt
  Seite  299),  bringen  wir  zur  öffentlichen  Kenntnis,  daß  die  Abteilung  II  des
Landesgewerbeamts,  der  die  auf  die  Leitung  und  Beaufsichtigung  des  gewerblichen,  technischen
und  kaufmännischen  Unterrichtswesens  bezüglichen  Angelegenheiten  zugewiesen  sind,  zufolge
Vereinbarung  der  unterzeichneten  Ministerien  am  1.  Jannar  k.  J.  in  Tätigkeit  tritt  und  von
diesem  Zeitpunkt  an  die  ihr  nach  §  12  der  genannten  Verordnung  übertragenen  Obliegenheiten
wahrnehmen  wird.

Karlsruhe,  den  18.  Dezember  1905.

Großherzogliches  Ministerium  der  Justiz,  Großherzogliches  Ministerium  des  Innern.
des  Kultus  und  Unterrichts.  Schenkel.
von  Dusch.
Dr.  Umhauer.  Dr.  Herrmann.

Bekanntmachung.
(Vom  21.  Dezember  1905.)
Die  Prüfung  der  Tierärzte  betreffend.

Nachstehend  bringen  wir  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  14.  Dezember
d.  J.,  betreffend  Abänderung  der  Vorschriften  über  die  Prüfung  der  Tierärzte  (Zentralblatt
für  das  Deutsche  Reich  Nr.  52  Seite  385),  zur  allgemeinen  Kenntnis.
Karlsruhe,  den  21.  Dezember  1905.
Großherzogliches  Ministerium  des  Innern.
J.  A.:
Braun.
Dr.  Imhoff.