Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

  
  
  
  
XI. 97 
Zur Untersuchung 
Gegenstände. . einzuliefernde 
Menge. 
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c. Ermittelung der Abstammung (Bestimmung der 
Weinsteinsäure und des Glycerins). 10 Liter 
XV. Hefe. 
a. Mikroskopische Prüfung auf Stärkemehl 2 50 Gramm 
b. Bestimmung der Gährkraft und des Glührückstandes 3 50 » 
XVI. Trinkwasser. 
Chemisch-mikroskopische Untersuchung: 
a. Bestimmung des Abdampf-Glührückstandes, der Oxy- 
dierbarkeit, der Salpetersäure und des Chlors (die 
beiden letzteren quantitativ durch Titration), der 
salpetrigen Säure, der schwefelsauren und phosphor- 
sauren Salze, des Ammoniaks, der Gesamthärte, 
der bleibenden Härte sowie mitrostodische Unter- 
suchung .. BZLitek 
b. Bestimmung des Kalkes (auantitativ) 5 2 „ 
. Untersuchung wie bei a; hierzu: Bestimmung des 
Eisenoxyds und der Tonerde, des Kalkes und der 
Magnesia .. .. 205» 
d. Bestimmung der Gesamtalkalien. 10 10 „ 
Bakteriologische Untersuchung 6 100 cem in steri- 
XVu. anft. lisierten Fläschchen 
a. Bestimmung der Feuchtigkeit und der Kohlensäure 
(nach Pettenkofer) . . 8 
b. Bestimmung des Kohlenoxyds 10 
B. Gebrauchsgegenstände. 
XVIII. Eß-, Triuk- und Kochgeschirre. 
Glasuren und Email 
a. Prüfung nach den Vorschriften des Reichsgesetzes 
vom 25. Juni 1887, den Verkehr mit blei= und 
zinkhaltigen Gegenständen betreffend; 1 Stück 3 1 Stück 
b. Quantitative Bestimmung des gelösten Bleies 5 1