186 XXIII.
das sichere Verständnis derartiger Fragen auf dem Gebiet der deutschen (französischen beziehungs—
weise englischen) Sprache erforderlich sind.
IV.
Am Schluß des 8 14 ist unter Cheinzuschieben:
C. Die Prüfung in römischer Geschichte, römischen Quellenschriften und Quellenkunde soll
zugleich dartun, daß der Kandidat die zur Lektüre und zum sicheren Verständnis der lateinisch
abgefaßten Geschichtsquellen erforderlichen Kenntnisse der lateinischen Sprache hat.
Kandidaten, welche in der Geschichte als Hauptfach geprüft werden, haben zu diesem Behuf
zwei Fragen der römischen Quellenkunde in Klaufur zu bearbeiten.
Karlsruhe, den 16. Juli 1906.
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
von Dusch.
Frey.
Bekanntmachung.
(Vom 15. Juli 1906.)
Die Rechnungsnachweisungen des Staatshaushalts für 1902 und 1903 beziehungsweise 1903 und 1904
betreffend.
Zufolge Allerhöchster Staatsministerial-Entschließung vom 10 Juli d. J. wird nachstehende
Adresse der beiden Kammern der Ständeversammlung, die Rechnungsnachweisungen über den
Vollzug der Budgets sämtlicher Ministerien (Vergleichung der Budgetsätze mit den Rechnungs-
ergebnissen) für 1902 und 1903 sowie die Nachweisung über die in den Jahren 1903 und
1904 eingegangenen Staatsgelder und deren Verwendung betreffend, zur öffentlichen Kenntnis
gebracht.
Karlsruhe, den 15. Juli 1906.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen.
Becker.
Gottlob.
Durchlauchtigster Großherzog!
Gnädigster Fürst und Herr!
Die zweite Kammer Euerer Königlichen Hoheit getreuen Stände hat die ihr
vorgelegte „Vergleichende Darstellung der Budgetsätze und Rechnungsergebnisse für die Jahre
1902 und 1903“ hinsichtlich
a. der in der Hauptstaatsrechnung vereinigten und
b. der aus derselben ausgeschiedenen Staatsverwaltungszweige,