Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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ferner die „Rechuungsnachweisungen für die Jahre 1903 und 1904", enthaltend die Nach- 
weisung über die in diesen Jahren eingegangenen Staatsgelder und deren Verwendung und zwar 
a. in den Hauptstaatsrechnungen nebst zugehörigen Betriebsfondsdarstellungen, 
b. in den der Prüfung des ständischen Ausschusses unterliegenden Rechnungen der Amor- 
tisationskasse, des Domänengrundstocks und der Eisenbahnschuldentilgungskasse, 
c. in den aus der Hauptstaatsrechnung ausgeschiedenen Rechnungen, 
zur Kenntnis genommen und keinc dieselben beanstandende Bemerkung zu machen gefunden. 
In tiefster Ehrfurcht legen wir diese Beschlüsse der Kammer vor dem Throne Euerer 
Königlichen Hoheit nieder. 
Karlsruhe, den 25. Juni 1906. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten zweiten Kammer der Ständeversammlung. 
Der Präsident: 
Ur. Wilckens. 
Die Sekretäre: 
Müller. 
Ihrig. 
Freiherr von Gleichenstein. 
Die erste Kammer tritt der vorstehenden ehrerbietigsten Adresse bei. 
Karlsruhe, den 30. Juni 1906. 
Im Namen 
der untertänigst treugehorsamsten ersten Kammer der Ständeversammlung. 
Der Vizepräsident: 
Bürklin. 
Die Sekretäre: 
Dr. Freiherr von la Roche. 
Boeckh.
	        
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