Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

der Zahlungsordnung für 
Nr. 
Bei Einstellung der Zahlung und im April jedes Jahres wird dieses Blatt als Beleg durch die Kasse entnommen. 
  
  
  
  
  
XXVIII. 263 
2. 
Nr. Zahlungsordnung für 
Rentenempfänger 
Kasse zu 
, den ten September Unterschrift 
„ Monat Geldbetrag des 
Vor dem M Kassenbeamten 
erscheint heute der arl- # 
von Person bekannte Rentenempfänger April 
gehörig beglaubigte Invalide 
Mai 
und erklärte: , - 
Ich bin in einer Stelle des Civildienstes als Beamter Juni 
angestellt½l. 
oder in der Eigenschaft eines Beamten nicht beschäftige Juli 
und beziehe das auf Seite dieses Buches aufge- — 
führte Einkommen.“) August 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig — 
empfangen, was ich hiermit ausdrücklich anerkenne. September 
, den ten März Oktober 
. 
Tor bem. , November 
erscheint heute der 
von Person bekannte Remtenempfänger Dezember 
gehörig beglaubigte Invalide * 
» Januar 
und erklärte: 
Ich bin in einer Stelle des Civildienstes als Beamter Februar 
*rinddsd ## angestellt 
oder in der Eigenschaft eines Beamten nicht beschäftigt 
und beziehe das auf Seite 
führte Einkommen. 
Die nebenstehenden Gebührnisse habe ich richtig 
empfangen, was ich hiermit ausdrücklich anerkenne. 
dieses Buches aufge- 
*) Was nicht zutrifft, ist zu durchstreichen. 
März 
  
  
 
	        
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