Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

276 XXIX. 
2. Deutsche Sprache. 
u. Lesen. 
8 35. 
Erstes Schuljahr: Übungen des Gehörs und der Sprachorgane im richtigen Auffassen 
und lautreinen Nachsprechen leichter, dem Sachunterricht entnommener Sätze. Zerlegen der 
Sätze in die einzelnen Wörter, der Wörter in die Silben und der Silben in die Laute. 
Unterscheidung der Hell- und Leiselaute. Lesen der Hellaute, zuerst allein und dann in 
Verbindung mit Leiselauten nach Vorschrift an der Wandtafel. 
Lesen der Schreib= und dann der Druckschrift in der Fibel. 
8 36. 
Zweites Schuljahr: Lesen leichter Stücke im amtlichen Lesebuch, wobei auf lautreine 
Aussprache, Beachtung der Satzzeichen und sinngemäße Betonung besonders zu achten ist. 
Behandlung des Gelesenen mit Übung im Nacherzählen. 
§ 37. 
Drittes Schuljahr: Fortgesetzte Ubung im richtigen und geläufigen Lesen der 
deutschen Druckschrift mit Beachtung der Satzzeichen und einer guten Betonung. Vom Herbste 
ab Lesen der lateinischen Druckschrift. Behandlung des Gelesenen und UÜbung im freien 
Nacherzählen. 
8 38. 
Viertes bis achtes Schuljahr: Weiterführung des geläufigen und wohlbetonten 
Lesens in deutscher und lateinischer Druckschrift. Behandlung des Gelesenen unter Feststellung 
des Gedankenganges. Fortgesetzte Übung in der zusammenhängenden Wiedergabe des Gelesenen. 
§ 339. 
Die ÜUbung des Gehörs und der Sprachorgane, sowie das Auffassen der Silben und 
Laute, womit der Unterricht im ersten Schuljahre beginnt, geht selbstverständlich das ganze 
Jahr hindurch fort. Am Ende des Jahres sollen die Kinder soweit gefördert sein, daß sie 
die Silben und Laute vorgesprochener leichter Wörter sicher und geläufig angeben können. 
Bei der Bestimmung der Reihenfolge, in welcher die einzelnen Laute und Silben in 
Verbindung mit den entsprechenden Schriftzeichen durchzunehmen sind, wird sich der Lehrer 
lediglich von der Rücksicht auf die phonetische und schreibtechnische Angemessenheit leiten lassen. 
8 40. 
Die Fibel ist spätestens zu Anfang des Monats Juli in Gebrauch zu nehmen, damit 
die Kinder ihres Buches froh werden und im Falle eines Lehrerwechsels der Nachfolger weiß, 
was er voraussetzen darf. Fortgesetzte Leseübungen an der Wandtafel sind damit selbst- 
verständlich nicht ausgeschlossen.
	        
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