Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 279 
g 63. 
Hinsichtlich der Form der Buchstaben und der Richtung der Schrift sind die vom Ober- 
schulrate angeordneten Schreibvorlagen für alle Schulen verbindlich. 
8 54. 
Auf eine richtige Feder- und Körperhaltung beim Schreiben ist unausgesetzt zu achten. 
Die Schüler sind dabei oft und eindringlichst auf die großen Gefahren einer schlechten 
Haltung für das Augenlicht und die Entwickelung des Brustkorbes hinzuweisen. 
55. 
Die Schönschreibstunden, zumal die in den oberen Schuljahren, nützen nur wenig oder 
gar nichts, wenn nicht mit allem Nachdruck darauf gehalten wird, daß die Schüler alles, was 
sie in der Schule oder zu Hause für die Schule schreiben, möglichst korrekt und gefällig schreiben. 
c. Rechtschreiben. 
8 56. 
Erstes Schuljahr: Abschreiben und freie Wiedergabe lautierter Silben und Wörter 
in tunlichst genauem Anschlusse an den Leseunterricht. Versuche im sofortigen Niederschreiben 
zuvor lautierter leichter Wörter und Sätzchen. Silbentrennung bei einem Zwischenkonsonanten. 
857. 
Zweites Schuljahr: Fortgesetzte Ubung im Lautieren und in der schriftlichen Wieder- 
gabe des Lautierten. Schärfung und Dehnung. Silbentrennung bei zwei Zwischenkonsonanten. 
Setzung des Punktes nach der Überschrift und am Schlusse des Satzes. Große Anfangs- 
buchstaben der Hauptwörter und nach dem Punkte. 
g 58. 
Drittes Schuljahr: Buchstabieren. Gebrauch von # und s, von se und Pß, von ck 
und kk, von ds, ts, z und tz. Silbentrennung bei drei Zwischenkonsonanten und bei zusammen- 
gesetzten Wörtern. Der Beistrich in Sätzen mit gehäuften Satzteilen, ferner in Nebensätzen, 
die mit „daß“, „weil“ u. s. w. anfangen. 
g 59. 
Viertes Schuljahr: Fortgesetzte Übung im Buchstabieren auswendig gemerkter 
Wörter und Sätze. Gebrauch von ph, v, th, chs, x, qu, gl, kl, nd und nt. Bindestrich, 
Doppelpunkt, Frage= und Ausrufungszeichen. 
41.
	        
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