Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

282 XXIX. 
872. 
Achtes Schuljahr: Zergliederung leichter Lesestücke mit umsichtiger Wiederholung der 
Wort- und Satzlehre. 
Abschluß der Wortbildungslehre und der Zusammenstellung von Wortfamilien. 
g 73. 
Die Sprachlehre ist auf der Stufe der Volksschule nicht Selbstzweck und hat deshalb 
auch nicht als besonderer Unterrichtsgegenstand auf dem Stundenplane zu erscheinen. 
Die vorgeschriebenen Übungen sind vielmehr an den Lese= oder Sachunterricht anzu- 
schließen. Ebenso sind die Sprech-, Schreib= und Interpunktionsfehler, die im mündlichen 
Unterricht und insbesondere im Aufsatz gemacht werden, als Anknüpfungspunkte für gram- 
matische Belehrungen zu benützen. 
§ 74. 
Das behandelte Lesestück ist in den unteren Schuljahren auch zur schriftlichen Beschäf- 
tigung der Kinder in der Weise zu benützen, daß gewisse Wörter mit Silbentreunung, bestimmte 
Wortarten oder Satzteile herausgeschrieben werden 
§ 75. 
Auf Sicherheit im richtigen Erfragen der Satzglieder und Nebensätze ist besonderes Gewicht 
zu legen, weil nur auf diese Weise die Schüler zum Verständnisse des inneren Zusammen= 
hanges gebracht werden. 
Dabei ist die Einförmigkeit des Erfragens in einer festbestimmten Reihenfolge zu ver- 
meiden. Nur bei schwachen Schülern oder bei schwierigeren Sätzen empfiehlt es sich, mit dem 
Erfragen des Satzgegenstandes oder der Aussage zu beginnen. 
g 76. 
Bei der Behandlung von Satzverbindungen ist zunächst die Art der Beiordnung zu erörtern. 
Ebenso sind bei Satzgefügen und Perioden zuerst die Nebensätze durch Erfragen und Benennung 
festzustellen und in ihrem Verhältnisse zueinander und zu den Hauptsätzen zu erkennen. 
Erst dann mag zur Wiederholung auch an die Zergliederung eines bestimmten einzelnen 
Satzes gegangen werden. 
877. 
In Volksschulen, aus denen Schüler in höhere Lehranstalten übertreten wollen, ist gleich 
zu Anfang des vierten Schuljahres für eine gründliche Einübung der Abwandlung des Haupt- 
wortes und des Zeitwortes zu sorgen. 
In Schulabteilungen mit fremdsprachlichem Unterricht sind in der Sprachlehre neben den 
deutschen Bezeichnungen „Satzgegenstand“, „Aussage“ u. s. w. auch die lateinischen „Subjekt“, 
„Prädikat“ u. s. w. zu gebrauchen.
	        
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