Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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wendig gelernt und endlich durch vielfache mündliche Nachbildungen die für den Gebrauch im 
Leben nötige Sicherheit erzielt wird. . 
Im Aufsatzheft braucht jeder dieser Geschäftsaufsätze nur einmal zu erscheinen. 
3. Rechnen. 
8 90. 
Erstes Schuljahr: Die Grundzahlen 1 bis 5. Betrachtung jeder einzelnen Zahl 
unter Beschränkung auf das Zerlegen, Zu- und Abzählen und Vergleichen. 
Erweiterung des Zahlenkreises bis 20. Zu= und Abzählen mit 1 bis 5 innerhalb dieses 
Zahlenkreises mit und ohne Zerlegung. 
Darstellung der Zahlen durch Ringe u. s. w., später durch Ziffern. 
8 91. 
Zweites Schuljahr: Vervielfachen, Enthaltensein und Teilen mit 2 bis 5 innerhalb 
des Zahlenkreises 1 bis 20. 
Erweiterung des Zahlenkreises bis 100. Einübung der Stellenwerte. Zu= und Abzählen 
mit den Zahlen 1 bis 10 innerhalb dieses Zahlenkreises mit und ohne Zerlegung. 
§ 92. 
Drittes Schuljahr: Das kleine Einmaleins. Enthaltensein und Teilen im gleichen 
Zahlenkreise unter Anwendung verschiedener Ausdrucksweisen. 
Erweiterung des Zahlenkreises bis 1000 mit Einübung der Stellenwerte. Mündliches 
Zu= und Abzählen mit ein= und zweistelligen, mündliches Vervielfachen und Teilen mit ein- 
stelligen Zahlen. Die vier Grundrechnungsarten innerhalb 1.000 schriftlich, beim Teilen jedoch 
nur mit einstelligem Teiler. 
Mündliche Einführung in die Mark= und Pfennigwährung. 
§ 93. 
Viertes Schuljahr: Erweiterung des Zahlenkreises bis 10 000 u. s. w., jeweils mit 
genauer Einübung der Stellenwerte. Alle vier Grundrechnungsarten schriftlich innerhalb 10 000, 
dann alle innerhalb 100 000 u. s. w. Berücksichtigung der Faktorenzerlegung beim mündlichen 
Vervielfachen und Teilen. 
Mündliche Einführung in die Währungsverhältnisse: m, km, em, nun; 1, hl; g, kg. 
Einfache Schlußrechnungen mit geraden Verhältnissen mündlich. 
§ 94. 
Fünftes Schuljahr: Die vier Grundrechnungsarten in benannten Zahlen mündlich 
und schriftlich. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1906. 42
	        
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