Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

290 XXIX. 
Das Kind im Elternhause. Erwachen, Ankleiden, Mahlzeiten, Spiel. Eltern, Geschwister, 
Dienstboten, sonstige Hausbewohner, Nachbarn; Verhalten gegen dieselben. Wohnhaus, Stall, 
Scheuer, Hausgarten. Die Haustiere; Gestalt, Nahrung und Nutzen derselben. 
Sonnenlauf, Schatten, Tageszeiten. 
115. 
Zweites Schuljahr: Der Wohnort. Straßen, Gassen, Fußwege, öffentliche Gebäude, 
Denkmäler u. s. w. 
Die Gemarkung. Acker, Wiese, Weinberg, Wald. Kurze Beschreibung einzelner Feld- 
blumen, Obst= und Waldbäume, ferner einzelner, dem Kinde besonders auffälliger Tiere wie 
Fisch, Eidechse, Storch, Hase u. s. w., alles unter tunlichster Berücksichtigung der Lebens- 
gemeinschaften. 
Das Erwerbsleben der Ortseinwohner mit Beschreibung ihrer Tätigkeiten. Die Vor- 
gesetzten und Beamten des Ortes. Die Jahreszeiten und Festtage. 
S 116. 
Drittes Schuljahr: Der Amtsbezirk. Himmelsgegenden, Horizont, Ebene, Hügel, 
Berg, Berggipfel, Fuß des Berges. Quelle, Bach, Fluß, Seitenfluß, Mündung. Hof, Dorf, 
Marktflecken, Stadt. Erzeugnisse des Bodens und der gewerblichen Tätigkeit innerhalb des 
Bezirks. 
Die Verwaltung des Bezirks und die wichtigsten Beamtungen. 
Sagen und besondere geschichtliche Tatsachen, soweit sie sich für das Verständnis der 
Kinder eignen. 
117. 
Der heimatkundliche Unterricht hat die Aufgabe, die Liebe zur Heimat zu wecken, die 
Kinder allseitig anzuregen, geistig und gemütlich zu fördern. 
Umgebung und Vorstellungskreis der Kinder sind jedoch in der Stadt anders als auf 
dem Dorfe. Es muß deshalb dem pädagogischen Geschicke des einzelnen Lehrers überlassen 
bleiben, die sich darbietenden Anknüpfungspunkte zweckmäßig auszuwählen, innerlich zu ver- 
binden und möglichst fruchtbringend zu verwerten, was allerdings nur bei einer besonders 
sorgfältigen Vorbereitung gelingen wird. 
§ 118. 
Wenn das Kind in die Schule eintritt, ist es von der Neuheit der Eindrücke überrascht 
und gefesselt. Es empfiehlt sich deshalb, den Neuling zunächst mit seiner Umgebung bekannt 
zu machen und erst hernach zum Elternhause überzugehen. 
Der Lehrton sei herzlich; denn der heimatkundliche Unterricht soll besonders im ersten 
Schuljahre für das Kind eine Lust, eine Freude sein.
	        
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