Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 293 
Stellung der Erdachse, Jahreszeiten. Das Netz der Längen= und Breitengrade. Die mittel- 
europäische Zeit. Übungen im Freien über Horizont und Himmelsrichtungen. 
Gegen Ende des Schuljahres Wiederholung der Geographie von Deutschland. 
Bestimmung der Lage einzelner Orte nach den Graden. 
126. 
Siebtes Schuljahr: Das Wichtigste über die außerenropäischen Erdteile. Grenzen, 
Küstenentwicklung, Land= und Meerengen, Meerbusen, Hauptinseln. Hauptgebirge, Hoch= und 
Tiefländer, Ströme. Die wichtigsten Staaten mit den namhaftesten Städten. Volksstämme 
und Religionen. Genauere Beschreibung der deutschen Kolonien. 
Das Weltgebäude: Sonne, Mond, Planeten, Kometen, Fixsterne. Finsternisse. 
Von Neujahr ab Wiederholung der Geographie von Europa. 
127. 
Achtes Schuljahr: Die VBölker und Staaten der Erde in kultureller Hinsicht. Die Ver- 
breitung der Steinkohle, des Eisens, des Goldes, des Steinöls, der Baumwolle, des Kaffees, des 
Thees, des Reises, der Seidenzucht u. s. w. Die Hauptsitze der Industrie, des Handels und Ver- 
kehrs. Die wichtigsten Eisenbahn= und Schiffahrtslinien. Kulturelle Entwicklung mit Rücksicht 
auf das Klima, die Küstenentwicklung, die Wasserläufe, den Bodenreichtum, die Rassenbefähigung. 
Vom Spätjahr ab Wiederholung der Geographie von Baden und Deutschland sowie der 
allgemeinen Erd= und Himmelskunde. 
§ 128. 
Bei weniger günstigen Schulverhältnissen kann der Lehrstoff des achten Schul- 
jahres als gesondertes Jahrespensum ausgeschieden werden. 
Das Wichtigste daraus ist dann bei der Behandlung der Geographie des sechsten und 
siebten Schuljahres in geeigneter Weise beizuziehen. 
§ 129. 
Obwohl das Längen= und Flächenmaß im Rechnen und in der Geometrie erst später gelehrt 
wird, muß des geographischen Unterrichts wegen schon im Anfange des vierten Schuljahres 
den Schülern kurz und anschaulich gezeigt werden, was ein Meter, ein Kilometer, ein Quadrat- 
kilometer ist. 
Es ist zu diesem Zwecke durch genaue, womöglich von den Schülern selber vorzunehmende 
Messung festzustellen, daß die Entfernung von einem bestimmten Punkte des Heimatsortes zu 
einem bestimmten anderen gleich einem Kilometer und die entsprechende quadratische Fläche gleich 
einem Quadratkilometer ist. 
8 130. 
Wie im zweiten Schuljahre der Ortsplan und im dritten die Karte des Amtsbezirks skizziert 
wird, sollen die Schüler vom vierten Schuljahre an unter Anleitung des Lehrers die Grenzen 
eines Landes, die Gebirgszüge, Flußgebiete u. s. w. in einfachster Form zeichnen lernen. 
Gesetzes= und Verordnungeblatt 1906
	        
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