Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

296 XXIX. 
Die alkoholischen Getränke und ihre Gefahren. Aunsteckende Krankheiten und ihre Ver- 
hütung. Erste Hilfe bei Unglücksfällen. 
8 141. 
Achtes Schuljahr: Einheimische und wichtige ausländische Handelsgewächse. 
Unsere Heizungs= und Beleuchtungsstoffe. 
Einiges über die Entstehung und den Aufbau der Erdrinde. Veränderungen der Erd- 
oberfläche durch den Einfluß der Luft und des Wassers. Vulkane. 
Wiederholung der Gesundheitslehre. 
142. 
Bei weniger günstigen Schulverhältnissen kann das Lehrpensum des achten 
Lehrjahres in Wegfall kommen. 
Die Lehrer werden in diesem Falle die im sonstigen Unterricht sich bietenden Gelegenheiten 
benutzen, um entsprechende Belehrungen einzuflechten. 
133. 
Der naturgeschichtliche Unterricht der Volksschule hat keineswegs einen mäöglichst um- 
fassenden Uberblick über alle Klassen und Ordnungen der drei Naturreiche zu vermitteln. Er 
soll vielmehr nur seinerseits dazu beitragen, daß die Schüler scharf beobachten und selbsttätig 
denken lernen. 
Dieses Ziel wird in genügender Weise dadurch erreicht, daß einzelne, planmäßig ausgewählte 
Naturgegenstände vorgeführt und in ihrem Wesen und ihren wechselseitigen Beziehungen 
lebendig begriffen werden. 
Wesentlich geschärft wird das Beobachtungsvermögen, wenn der Lehrer es sich angelegen 
sein läßt, die Umrisse einfacher Lebewesen oder einzelner Teile derselben auch zeichnen zu lassen. 
- 
Gegenstand der Beobachtung ist die Natur selber und nur da, wo sie fehlt, ein Modell 
oder eine gute Abbildung. 
Es kaun deshalb nicht dringend genug empfohlen werden, die Schülerausflüge jedesmal 
auch für den naturgeschichtlichen Unterricht möglichst nutzbar zu machen, also die Pflanze an 
ihrem Standorte und in ihrer Umgebung, die Biene an der Blüte, den Frosch im Teiche u. s. w. 
zu beobachten und dabei zu zeigen, wie auch die Tiere und Pflanzen aufeinander angewiesen 
und von ihrer Umgebung abhängig sind. 
145. 
Ebenso muß es als in hohem Maße wünschenswert bezeichnet werden, daß der natur- 
geschichtliche Unterricht soweit immer angängig durch chemische Versuche einfachster Art belebt 
und vertieft wird.
	        
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