Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXIX. 297 
Zahlreiche Versuche wie die Darstellung des Sauerstoffes, des Wasserstoffes, der Kohlen- 
säure, des Leuchtgases u. s. w. lassen sich ohne große Zurüstungen und fast ohne Kosten aus- 
führen, und es ist sonach gerade auf diesem Gebiete strebsamen Lehrern die Gelegenheit, ihre 
Schüler anzuregen, in reichster Fülle geboten. 
Die Schüler sind anzuhalten, den Verlauf jedes einzelnen Versuches zusammenhängend 
mündlich oder schriftlich darzulegen. 
§ 146. 
Der naturgeschichtliche Unterricht soll die Schüler zugleich ästhetisch bilden, indem der 
Lehrer sie auf die Mannigfaltigkeit, den zweckmäßigen Bau, die Farbenpracht u. s. w. der 
Lebewesen aufmerksam macht und ihren Sinn für die wundervolle Schönheit der Natur erschließt. 
Er hat aber auch eine hohe ethische Aufgabe, insofern er Mitleid und Erbarmen für die 
Tiere und selbst für die Pflanzenwelt erwecken soll. Wenn Schüler prächtige Feldblumen 
nutzlos ausreißen, den Wurm zertreten und Brutnester der Singvögel zerstören können, hat der 
naturgeschichtliche Unterricht den edelsten seiner Zwecke nicht erfüllt 
147. 
Die betrübende Tatsache, daß viele Menschen nicht die elementarsten Kenntnisse vom Bau 
und den Funktionen ihres Körpers besitzen und gedankenlos die schlimmsten Verstöße gegen ihr 
Wohlbefinden begehen, muß zu einer möglichst gründlichen Behandlung der Gesundheits- 
lehre nötigen. 
Dabei wird es eine besonders ernst aufzufassende Aufgabe des Lehrerstandes sein, die 
Gefahren des Alkoholgenusses in allen seinen Formen den Schülern eindringlichst zu schildern 
und ihnen offen zu sagen, daß der gewohnheitsmäßige und häufig übermäßige Genuß alkoholischer 
Getränke am Marke gerade unseres deutschen Volkes bedenklich zehrt. 
Desgleichen wird der Lehrer Anlaß nehmen, die Schutzmaßregeln gegen die Tuberkulose 
und insbesondere die Lungenschwindsucht, die auch in unserm Heimatlande zahlreiche Opfer 
dahinraffen, ausführlich zu besprechen und einzuschärfen. 
9. Naturlehre. 
8 148. 
Sechstes Schuljahr: Physikalische Vetrachtungen über Dinge und Erscheinungen wie 
Schulschwamm, Löschpapier, Tropfen Tinte im Glas Wasser, Kreidestrich. — Serkblei, 
steigender und fallender Ball, Pendel an der Uhr, Wage, Türklinke, Flaschenzug, Wagen auf 
fallender Straße. — Gießkanne, Wasserleitung, Mühlrad, Schwimmen. — Brennendes Licht, 
Zimmerluft, Ventilation, Luftballon, Wetterglas, Stech= und Saugheber, Pumpbrunnen, Feuer- 
spritze. — Wasserwelle, tönende Saite, Echo, Hörrohr. 
8 149. 
Siebtes Schuljahr. Kalter und erhitzter Radreif, Hufeisen, Thermometer, Trocknen 
der Wäsche, Nebel, Wolke, Regen, Tau, Reif, Schnee, Hagel, Eis, siedendes Wasser, Dampf-
	        
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