Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

300 XXIX. 
§ 164. 
Ein guter Gesang ist nur möglich, wenn das Gehör der Schüler geschärft und die Stimme 
planmäßig und gründlich geschult worden ist. Zu diesem Zwecke müssen in den beiden untersten 
Schuljahren zuerst die Hellaute naturgemäß entwickelt und hernach wenigstens die schwierigeren 
An-- und Auslaute richtig gebildet werden. 
Auch in den folgenden Schuljahren dürfen diese Übungen nicht außer acht gelassen werden. 
§ 165. 
Bei der Auswahl der Lieder sind die bewährten Volksmelodien und solche Kompositionen, 
die den Volkston treffen, in erster Reihe zu berücksichtigen. Dem vaterländischen Liede ist 
dabei eine besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. 
Auch das religiöse Lied soll die gebührende Berücksichtigung finden. Zu diesem Zwecke 
ist, der bisherigen Ubung entsprechend, von der für den Gesang vorgesehenen Unterrichtszeit 
wöchentlich eine halbe Stunde für die Einübung der kirchlichen Gesänge auszuscheiden und im 
Stundenplane besonders zu vermerken. 
8 166. 
An die Einübung der Melodie soll nicht gegangen werden, bevor alle Strophen des 
Textes erklärt worden sind und von allen Schülern mit richtiger Aussprache auswendig vor- 
getragen werden können. 
Das fertig geübte Lied ist stets frei vorzutragen und zwar nach dem Taktschlage des Lehrers. 
1. Beichnen. 
8 167 
Viertes und fünftes Schuljahr: Freihändiges Zeichnen flacher Gebranuchsgegen- 
stände wie Schilde, Warnungstafeln u. s. w. und regelmäßiger Naturformen wie Pflanzen- 
blätter, Schmetterlinge u. s. w. 
Übungen im Sehen und in der Wiedergabe der drei Grundfarben Blau, Rot und Gelb 
und dann der Mischfarben Grün, Violett und Orange. Gedächtniszeichnen. 
8 168. 
Sechstes und siebtes Schuljahr: Beobachten und freihändiges Zeichnen per— 
spektivischer Verschiebungen, zunächst von Flächen und dann auch von Körpern. 
Fortgesetzte Ubung in der Anwendung der Farben. Gedächtniszeichnen. 
§ 169. 
Achtes Schuljahr: Perspektivisches Zeichnen nach Gegenständen der Umgebung, bei 
vorgeschritteneren Schülern mit Angabe der Beleuchtung. 
Fortgesetzte Übung im Anmalen und Gedächtniszeichnen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.