316 XXXI.
(Vorderseite.)
Gemeiddee Beim Ortsgericht eingekommen
am 19. . Uhr.
Sterbfallsanzeige.
. Zu- und Vorname:) E
Alter: Jahre
Geburtsort:
(bei über 16 Jahre allen Personen)
Beruf:
(Stand, Gewerbe)
Familienstand:
(ledig oder verheiratet)
Sterbeort:
(Straße und Hausnummer)
Wohnsitz und Wohnung:
(wenn vom Sterbeort verschieden) |
Zeit des Ablebens: *
(Tag, Monat, Jahr, Stunde) "1.
Bemerkung:
—
— J S S S #
, den. .19.
Der verpflichtete Leichenschauer:
Ergebunis der ortsgerichtlichen Erhebungen.“)
Sicherung des Nachlasses ist nach den gemachten Erhebungen nicht erforderlich ), weil:
dErblasser keinerlei Vermögen hinterlassen hat,
der Nachlaß nur geringfüg ist,
der Nachlaß nur in Grundstücken und geringwertigem Hausrat besteht,
dErbe und der Ehegatte de Verstorbenen sämtlich volljährig, anwesend und geschäfts-
fähig sind. 9
. D. .Erblasser . Hhat ein eigenhändiges — öffentliches — Testament — einen Erbvertrag
hinterlassen.
Das Testament — der Erbvertrag — befindet sich angeblich in Verwahrung des Amtsgerichts
Das Ortsgerich hat das eigenhändige Testament an sich genommen; über den Empfang wurde
den .eine Bescheinigung erteilt.
Dem Hrtsgericht sind aus eigenem Wissen und auf Grund der zu Ziffer 1 und 2 gemachten
Erhebungen die nachstehenden für die erbschaftssteuerrechtliche Behandlung des Nachlasses
bedeutsamen Tatsachen bekannt:
—
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) Bei Ehefrauen oder Witwen ist auch der Geburtsname sowie der Name des Mannes anzugeben.
*) Im folgenden ist das Nichtzutreffende zu durchstreichen.
65) Rechtspolizeigeseb § 46 Absay 1.
*!) Hier ist erforderlichenfalls anzugeben, daß die und die Sicherungsmaßregeln geboten sind, dieselben aber wegen
unzunthnnsgten des Ortsgerichts dem Notariat anheimgestellt werden.
Formular 3
zu Rechtspolizeiordnung 8 93.