Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

316 XXXI. 
(Vorderseite.) 
  
Gemeiddee Beim Ortsgericht eingekommen 
am 19. . Uhr. 
Sterbfallsanzeige. 
. Zu- und Vorname:) E 
Alter: Jahre 
Geburtsort: 
(bei über 16 Jahre allen Personen) 
Beruf: 
(Stand, Gewerbe) 
Familienstand: 
(ledig oder verheiratet) 
Sterbeort: 
(Straße und Hausnummer) 
Wohnsitz und Wohnung: 
(wenn vom Sterbeort verschieden) | 
Zeit des Ablebens: * 
(Tag, Monat, Jahr, Stunde) "1. 
Bemerkung: 
— 
  
— J S S S # 
, den. .19. 
Der verpflichtete Leichenschauer: 
  
Ergebunis der ortsgerichtlichen Erhebungen.“) 
Sicherung des Nachlasses ist nach den gemachten Erhebungen nicht erforderlich ), weil: 
dErblasser keinerlei Vermögen hinterlassen hat, 
der Nachlaß nur geringfüg ist, 
der Nachlaß nur in Grundstücken und geringwertigem Hausrat besteht, 
dErbe und der Ehegatte de Verstorbenen sämtlich volljährig, anwesend und geschäfts- 
fähig sind. 9 
. D. .Erblasser . Hhat ein eigenhändiges — öffentliches — Testament — einen Erbvertrag 
hinterlassen. 
Das Testament — der Erbvertrag — befindet sich angeblich in Verwahrung des Amtsgerichts 
Das Ortsgerich hat das eigenhändige Testament an sich genommen; über den Empfang wurde 
den .eine Bescheinigung erteilt. 
Dem Hrtsgericht sind aus eigenem Wissen und auf Grund der zu Ziffer 1 und 2 gemachten 
Erhebungen die nachstehenden für die erbschaftssteuerrechtliche Behandlung des Nachlasses 
bedeutsamen Tatsachen bekannt: 
— 
18 
) Bei Ehefrauen oder Witwen ist auch der Geburtsname sowie der Name des Mannes anzugeben. 
*) Im folgenden ist das Nichtzutreffende zu durchstreichen. 
65) Rechtspolizeigeseb § 46 Absay 1. 
*!) Hier ist erforderlichenfalls anzugeben, daß die und die Sicherungsmaßregeln geboten sind, dieselben aber wegen 
unzunthnnsgten des Ortsgerichts dem Notariat anheimgestellt werden. 
Formular 3 
zu Rechtspolizeiordnung 8 93.
	        
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