Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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Großh. Notariat 
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II 
. 
XXXI. 
(1. Seite.) 
Jahr: 190. 
Monat: ... 
Nachweisung der Sterbfallsnachrichten. 
Vei der Vergleichung der Totenlisten für den obigen Monat und der Tolenbeiliste mit den Sterb- 
fallsanzeigen hat sich ergeben: 
in den für diesen Monat aufgestellten Totenlisten des Notariatsdistrikts 
sind eingetragen 
............ ...-Sterbfälle; 
b. in der Totenbeiliste sind in dem genannten Monat die in dem au— 
geschlossenen Auszug aufgeführten.. ... ... Sterbfälle 
eingetragen worden; 
c. dazu kommen die in den fr uheren Nachweisungen noch offenstehenden in 
der Anlage verzeichneten) Siterbfälle. 
Zufammen. . .. Otubsallc 
Zu allen diesen Sterbfällen sind dem Notariat Sterbfallsanzeigen zugegangen, 'iucprn zu 
1. L. Nr.. . . . . der .. .. . . .2) Totenliste für den Monat . ¶. 9 
2. L. Nr. . . . .. » » » » ,, -(--) 
3L.Nr......« » ,,» » () 
4.L.Nr......»........decTotenbeiliste. 
Hinsichtlich dieser Sterbfälle ist das Erforderliche veranlaßt. 
Von den eingekommenen Sterbfallsanzeigen sind die nachstehend verzeichneten zu den hiebei auf- 
geführten Verlassenschaftsakten genommen worden 
  
* * wn- ur. 
Totist Totenliste. O.3. 
Verlassenschaftsakten. 
  
  
  
  
  
  
1) Solche Rückstände sind auf Seite 3 zu verzeichnen. 
1) Hier ist einzusetzen der Name des Standesamtsbezirks. 
5) Hier ist die Ordnungsnummer der Toteulisten (vergleiche § 2 Absat 4 der Vollzugsverordnung zum Erbschaftsstener- 
gesetz vom 21. Juni 1006, Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 124) anzugeben. 
1) Wenn der zu Zisser 1II vorgesehene Raum auf Seite nicht ausreicht, kann die Forlselzung auf Seite 3 geschrieben werden. 
Formular 5 
zu Rechtspolizeiordnung § 101.
	        
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