Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XXXIII. 341 
Großh. Amtsgericht Geschehen den 19 
  
Gegenwärtig: 
Die Vormundschaft über 
  
betr. 
Vormundschaftsrechunng. 
zum Vormund bestellt über 
bekleidet sein Amt seit hat letztmals auf 
Rechnung gelegt und hat nach Beschluß des Vormundschaftsgerichts vom 
über seine Vermögensverwaltung auf 190 ) Rechnung zu legen. 
Dieser Verpflichtung nachkommend, macht d selbe über den Vermögensstand, über den 
Ab= und Zugang sowie über die Einnahmen und Ausgaben die untenstehenden Angaben. 
Er übergibt zugleich die bei den einzelnen Posten vermerkten Belege. 
Vermögensstand bei Beginn der 2) 
Nach 3) 
bestand das Vermögen des Mündels in Folgendem: 
— 
Vermögen. . 
Bewegliche Sachen. 
Grundstücke 
Forderungen 
Wertpapiere und sonstige Vermögensrechte. 
Kassenvorrat 
  
zusammen 
Schulden 
  
somit reines Vermögen 
  
  
  
1) Hier ist einzusetzen: „erstmals“ oder „neuerdings“. 
:)„ „ „ „der Vermögensverwaltung“ oder „der Rechnungsperiode“. 
*) „ „ » „dem Vermögensverzeichnis vom " oder „der Vormundschaftsrechnung 
vom. “ . dergl. 
Formular 1 
zu Rechtspolizeiordnung § 63 d.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.