XI.
Zweiter Nachtrag
zu dem
453
Verzeichnis der den Militäranwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen.
Anmerkung.: I. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor-
behalten, sojern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist.
2. Diejenigen Stellen, welche den Mililäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des
Aufrückens beziehungsweise der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet.
3. Für die mit # bezeichneten Stellen ist die Qualifikation durch eine Prüfung nachzuweisen.
Bezeichnung der Stellen.
Angabe bei den für
Militäranwärter nicht
ausschließlich bestimmten
Stellen, in welchem Um-
fange dieselben vorbehalten
sin
Bezeichnung der Behörden.
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, wenn es nicht
die Behörde selbst ist, bei
welcher die Anstellung ge-
Bemerkungen.
I. Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten.
2. Eisenbahnverwaltung:
Bei Ziffer 3 ist statt „Kanzlei-
assistenten bei der Generaldirek-
tion“ zu setzen:
lediglich mit Schreibwerk be-
schäftigte Kanzleiassistenten
bei der Generaldirektion.
II. Ministerin
erhält folgende Fassung:
—
#“
Inzipienten,
Schreibgehilfen und Kanzlei-
gehilfen des Ministeriums, der
Gerichte, Staatsanwaltschaf-
ten und Notariate, lediglich
mit Schreibwerk beschäftigte
Kanzleiassistenten des Mini-
steriums und der Gerichtshöfe,
Aktuare,
*Kanzleiassistenten, soweit sie
nicht unter Ziff. 1 fallen, Re-
gistraturassistenten, Expe-
ditoren und Registratoren
der Gerichte und Staatsan-
waltschaften,
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1906.
m der Jaustiz, des
zur Hälfte.
Kultus und Unterrichts
Ministerium der
Justiz, des Kultus
und Unterrichts.
65
Ziffer 1: Vergleiche
§ 3 Ziffer 1 der
Zivilversorgungs-
grundsätze.