Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XI. 
Zweiter Nachtrag 
zu dem 
453 
Verzeichnis der den Militäranwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen. 
Anmerkung.: I. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern ausschließlich vor- 
behalten, sojern bei den einzelnen etwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt ist. 
2. Diejenigen Stellen, welche den Mililäranwärtern vorbehalten, aber denselben nur im Wege des 
Aufrückens beziehungsweise der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem “ bezeichnet. 
3. Für die mit # bezeichneten Stellen ist die Qualifikation durch eine Prüfung nachzuweisen. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe bei den für 
Militäranwärter nicht 
ausschließlich bestimmten 
Stellen, in welchem Um- 
  
fange dieselben vorbehalten 
sin 
Bezeichnung der Behörden. 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung ge- 
  
  
  
Bemerkungen. 
  
I. Ministerium des Großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten. 
2. Eisenbahnverwaltung: 
Bei Ziffer 3 ist statt „Kanzlei- 
assistenten bei der Generaldirek- 
tion“ zu setzen: 
lediglich mit Schreibwerk be- 
schäftigte Kanzleiassistenten 
bei der Generaldirektion. 
II. Ministerin 
erhält folgende Fassung: 
— 
#“ 
Inzipienten, 
Schreibgehilfen und Kanzlei- 
gehilfen des Ministeriums, der 
Gerichte, Staatsanwaltschaf- 
ten und Notariate, lediglich 
mit Schreibwerk beschäftigte 
Kanzleiassistenten des Mini- 
steriums und der Gerichtshöfe, 
Aktuare, 
*Kanzleiassistenten, soweit sie 
nicht unter Ziff. 1 fallen, Re- 
gistraturassistenten, Expe- 
ditoren und Registratoren 
der Gerichte und Staatsan- 
waltschaften, 
Gesetzes- und Verordnungsblatt 1906. 
m der Jaustiz, des 
zur Hälfte. 
  
Kultus und Unterrichts 
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
  
  
65 
  
Ziffer 1: Vergleiche 
§ 3 Ziffer 1 der 
Zivilversorgungs- 
grundsätze.
	        
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