Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XI.. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
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Angabe bei den für 
Militäranwärter nicht 
ausschließlich bestimmien 
Stellen, in welchem Um. 
fauge dieselben vorbehalten 
sind. 
Bezeichnung der Behörden, 
an welche die Bewerbungen 
zu richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher die Anstellung ge- 
wünscht wird. 
  
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S 
G.. 
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t 
Aktuare und F Bureauassi- 
stenten der Notariate, 
TGerichtsvollzieher, 
Diener und Heizer des 
Ministeriums, der Gerichte, 
Staatsanwaltschaften und 
Notariate, 
Hilfsgefangenwärter, 
*Gefangenwärter, 
sHilfsaufseher und Auf- 
seher (einschließlich der sog 
*Werkaufseher), wobei die 
bestandene Aufseherprüfung 
nur ein Aurecht auf Stellen 
der Gewerbegattung gibt, 
für welche sie bestanden ist, 
[Aktuare der Hochschulen, 
Oberpedelle, Pedelle, Kanz- 
lei-, Kassen-, Bibliothek-, 
Instituts= und Hausdiener, 
sowie Heizer der Hochschulen, 
Fecht= und Reitlehrer der 
Hochschulen, 
Diener der Akademie der 
bildenden Künste, der Alter- 
tumshalle, des Naturalien- 
kabinetts, der Hof= und 
Landesbibliothek, Heizer und 
Pförtner im Sammlungen- 
gebäude, 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
zur Hälfte. 
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
Zentralstrafanstalts- 
Direktionen. 
Ministerium der Iu- 
stiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
Senate der Universi- 
täten Heidelberg 
und Freiburg so- 
wie der Techni- 
schen Hochschule in 
Karlsruhe. 
Ministerium der 
Justiz, des Kultus 
und Unterrichts. 
  
  
  
 
	        
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