Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

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XL. 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe bei den für 
Militäranwärter nicht 
ausschliehlich bestimmien 
Stellen, in welchem Um- 
fange *z vorbehalten 
ind. 
Bezeichnung der Behörden, * 
an welche die Bewerbungen 
tt richten sind, wenn es nicht 
die Behörde selbst ist, bei 
welcher de- Anstellung ge- 
wünscht wird. 
Vemerkungen. 
  
In Ziffer 18 ist in Spalte 1 
nach „Bezirksstellen“ anzufügen: 
sowie diejenigen Kanzlei- 
assistenten, welchen bei den 
genannten Zentralbehörden 
lediglich die Besorgung des 
Schreibwerkes obliegt. 
Ebendaselbst ist in Spalte 4 
die Bemerkung aufzunehmen: 
Bei Ziffer 20 ist das vor 
dem Worte „Inzipienten“ zu 
streichen. 
  
  
IV. Ministerium der Finanzen. 
An Stelle der Ziffern 4 und 5 
it zu setzen: 
4. Schreibgehilfen (Kanzleigehil- 
fen), lediglich mit Schreibwerk 
beschäftigte Kanzleiassistenten 
beim Ministerium und bei 
den Landeskassen der Finanz- 
verwaltung, 
5. Schreibgehilfen, Kanzleiassi- 
stenten bei den Bezirksbau- 
inspektionen, 
;. Schreibgehilfen (Kanzleigehil- 
fen), lediglich mit Schreibwerk 
beschäftigte Kanzleiassistenten 
bei der Forst= und Domänen= 
direktion, Steuerdirektion und 
Zolldirektion. 
Die weiteren Stellen 6 bis 21 
erhalten die Ziffern 7 bis 22 
S'’" 
  
  
Finanzministerium. 
Finanzministerium. 
Stenerdirektion. 
  
  
§ 3 Ziffer 1 der An- 
stellungsgrundsätze. 
Ziffer 4: Vergleiche 
§ 3 Ziffer 1 der 
Zivilversorgungs- 
grundsätze. 
Ziffer 6: Desgleichen.
	        
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