XI- 157
Dritter Nachtrag
zu dem
Verzeichnis der den Militäranwärtern im badischen Staatsdienst vorbehaltenen Stellen.
Anmerkung: l. Die in dem Verzeichnis aufgeführten Stellen sind den Militäranwärtern eansschließlich vor-
behalten, sofern bei den einzelnen ctwas anderes nicht ausdrücklich bemerkt i
2. Diejenigen Stellen, welche den Militäranwärtern vorbehalten, aber eskan nur im Wege des
Aufrückens beziehungsweise der Beförderung zugänglich sind, sind mit einem bezeichnet.
3. Für die mit # bezeichneten Stellen ist die nsrctio durch eine Prüfung nachzuweisen.
Angabe bei den für Vezeichmung. der Behörden,
Sschleonwete nicht an welche hie verhungen
M# ausschließlich estimmten zu anten sind, wenn es nicht
Bezeichnung der Stellen. Stellen, in welchem Um- die Behörde selbst ist, bei Bemerkungen.
fange dieselben vorbeholten welcher die E ge-
sind. wünscht wird.
II. Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
Zu streichen sind die Stellen
unter:
15. Schreibgehilfen, Kanzlei-
gehilfen und lediglich mit
Schreibwerk beschäftigte
Kanzleiassistenten des Ge-
werbeschulrats,
Diener und Heizer des Ge-
werbeschulrats, der Bau-
gewerkeschule und der Kunst-
gewerbeschulen sowie Auf-
seher der Kunstgewerbe-
schulen.
16.
—
III. Ministerium des Innern.
In Ziffer 2 ist hinter den
Worten „und dem Statistischen
Landesamte“ anzufügen:
„sowie dem Landesgewerbe-
amte (Abteilung 1 und II),
ferner Diener und Heizer der
Baugewerkeschule und der
Kunstgewerbeschulen sowie
Aufseher der Kunstgewerbe-
schulen“.
In Ziffer 18 ist statt „bei der
Landesgewerbehalle“ zu setzen:
„beim Landesgewerbeamte
(Abteilung 1 und II)“.