522 XLIV.
ab die innerhalb Ortsetters der Stadt Mannheim gelegene Strecke der Landstraße Nr. 169
Mannheim-Lampertheim von km 0,869 bis km 3,000 in einer Länge von 2 130 aus dem
Landstraßenverband ausgeschieden wird.
Karlsruhe, den 16. Oktober 1906.
Großherzogliches Ministerinm des Innern.
J. M.
Braun.
Dr. Stromeyer.
Bekanntmachung.
Den Preis des Gesetzes= und Verordnungsblattes für das Jahr 1907 betreffend.
Für das Jahr 1907 wird der Preis des Gesetzes= und Verordnungsblattes auf
Drei Mark fünfundsechzig Pfennig,
ausschließlich der gesetzlichen Postgebühren, festgesetzt.
Karlsruhe, den 24. Oktober 1906.
Redaktion des Gesetzes= und Verordnungsblattes.
Gedemer.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Korlsrube.