XLVIII. 669
Mitglieder-Verzeichnis.
I. 2. 3. 4. 5. 6.
Beruf Gehört das Milglied Bei welcher Ver—
Beruf bezw. noch einer anderen einigung will dasselbe
O. Vor- .
LZBOLWDZUWMUL Handwerk.“) Wohnort. wahlberechtigten Ver= an der Wahl teil
einigung an u. welcher?7. nehmen?)
Anmerkung: *) Wenn das Mitglied mehrere Handwerke treibt, ist dasjenige, in welchem es sich hauptsächlich beschäftigt,
zu unterstreichen.
*)Spalte 6 ist nur dann auszufüllen und seitens des Mitglieds durch Unterschrift zu bestätigen, wenn das
Mitglied sowohl einer Landwerkervereimgung, als einem Gewerbeverein angehört.