Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

XLVIII. 669 
Mitglieder-Verzeichnis. 
  
I. 2. 3. 4. 5. 6. 
Beruf Gehört das Milglied Bei welcher Ver— 
Beruf bezw. noch einer anderen einigung will dasselbe 
O. Vor- . 
LZBOLWDZUWMUL Handwerk.“) Wohnort. wahlberechtigten Ver= an der Wahl teil 
einigung an u. welcher?7. nehmen?) 
  
Anmerkung: *) Wenn das Mitglied mehrere Handwerke treibt, ist dasjenige, in welchem es sich hauptsächlich beschäftigt, 
zu unterstreichen. 
*)Spalte 6 ist nur dann auszufüllen und seitens des Mitglieds durch Unterschrift zu bestätigen, wenn das 
Mitglied sowohl einer Landwerkervereimgung, als einem Gewerbeverein angehört.