Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

766 
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½% 
. 
LII. 
Nachweisung 
gewerblichen und land-(forst-) wirtschaftlichen Unternehmungen. 
1. 
2. 3. 4. 
einzelnen Bestandteile des Betriebsvermögens der im Großherzogtum betriebenen 
  
Bestandteile 
e 
Betriebsvermögens. 
Wert der Bestandteile des Betriebsvermögens jeder einzelnen Unternehmung. 
Bezeichnung der einzelnen Unternehmungen. 
1 
  
— 
19 
* 
i 
.Wasserkräfte nebst den 
zugehörigen Wasserbauten 
und Anlagen 
a. Sonstige Anlagen und 
Einrichtungen (Vo- 
schinen, Werkzeuge, Ge- 
räte 2c.) · 
b. Lebendes Inventar 
(Pferde, Vieh rc.) 
Vorräte an Waren, Er- 
zeugnissen, Roh= und Hilfs- 
stoffen 24. 
Rechte (Realgewerberechte, 
Patente, Verlagsrechte, Kon- 
zessionen 2c.) . 
Summe Ziffer 1 bis 4 
Vorräte an barem Geld 
u. s. w. sowie vom Betrieb 
herrührende Aktivans- 
stände einschließlich der 
Kontokorrentguthaben 
Hiervon (Zifferb) abziehbare 
aus dem laufenden Betrieb 
herrührende Schulden 
Rest 
Hierzu Summe Ziffer 1 bis 4 
Im ganzen 
  
  
  
  
Angaben zum Zweck der Veraunlagung zu den Gemeindeumlagen. 
Wenn nach § 80 der Gemeindeordnung das Betriebsvermögen einer Unternehmung in einer anderen Ge- 
markung als der Wohnsitzgemarkung des Pflichtigen oder in mehreren Gemarkungen gemeindesteuer- 
pflichtig ist, so ist anzugeben: 
  
Der Name 
dieser Gemarkungen. 
a. Der Wert des auf jede Gemarkung entfallenden Teils des Betriebsvermögens der 
einzelnen Unternehmungen, · 
Monat, jeit dessen erstem Tage das Betriebsvermögen der einzelnen Unter- 
nehmung ir in jeder Gemarkung e in der augegebenen Hohe beste eht. 
b. der 
A. 
b. a. b. a. « li. 
  
  
  
  
  
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