Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

832 IV. 
5. Hauswirtschaftliche Mädchenklassen ohne Kochen. 
* 35. 
Ausgewählte Stücke aus dem hauswirtschaftlichen und dem landwirtschaftlichen Abschnitte 
des Lesebuches. Die Gedichte und die Lesestücke ethischen und biographischen Inhaltes. 
Briefe, Geschäftsaufsätze und hauswirtschaftliche Buchführung. 
Hauswirtschaftliche Rechnungen aller Art mündlich und schriftlich. 
6. Gemischte Klassen. 
* 36. 
In den kleineren Landschulen, in denen Knaben und Mädchen in der gleichen Klasse sitzen, 
haben die Knaben landwirtschaftliche und die Mädchen hauswirtschaftliche Buchführung. 
Beim Rechnen dagegen, beim Lesen landwirtschaftlicher Stoffe und beim Schreiben von 
Briefen und Geschäftsaufsätzen ist der Unterricht gemeinsam Doch sind die Mädchen auch mit 
dem Inhalte wenigstens der wichtigsten hauswirtschaftlichen Lesestücke bekannt zu machen. 
* 37. 
In Knabenklassen, in denen mehrere Berufsarten vertreten sind, sollen die einleitenden 
Stücke aller vier Abschnitte, ferner die Gedichte, die Lebensbeschreibungen und die wichtigeren 
Stücke aus der Bürgerkunde innerhalb zweier Jahre, die sozialen Gesetze dagegen alljährlich 
behandelt werden. 
Das Rechnen ist in der Regel gemeinsam für alle Schüler. 
Außer Briefen und Geschäftsaufsätzen ist, je nachdem die Landwirte oder Gewerbetreibenden 
oder Lohnarbeiter überwiegen, die landwirtschaftliche, gewerbliche oder hauswirtschaftliche Buch 
führung zu üben. 
V. Schlußbestimmung. 
* 38. 
Die Lehrer (Lehrerinnen) sind verpflichtet, alljährlich für jede einzelne Klasse einen genauen 
Stoffplan, worin insonderheit die zu behandelnden Lesestücke einzeln zu bezeichnen sind, aufzu- 
stellen und spätestens zwei Wochen vor Beginn des Schuljahres in doppelter Ausfertigung 
dem Kreisschulrate beziehungsweise dem Rektor, ersterem durch Vermittelung der Ortsschul 
behörde, zur Genehmigung vorzulegen. 
Abänderungen bedürfen gleichfalls der Genehmigung. 
Druck und Verlag vo# Malsch & Bogel in Rarlsrune.
	        
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