Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

850 LVII. 
Bekanntmachung. 
(Vom 28. Dezember 1906.) 
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe betreffend. 
Mit Wirkung vom 1. Januar 1907 ab wird die Stadtgemeinde Karlsruhe in zwei Standes- 
amtsbezirke geteilt, von denen der eine unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Karlsruhe“ 
die bisherigen Gemarkungen Karlsruhe, Beiertheim und Rintheim sowie die abgesonderte 
Gemarkung Hardtwald, der andere unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Karlsruhe- 
Rüppurr“ die bisherige Gemarkung Rüppurr umfaßt. 
Karlsruhe, den 28. Dezember 1906. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
von Dusch. Frey 
Darnck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrue