850 LVII.
Bekanntmachung.
(Vom 28. Dezember 1906.)
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Karlsruhe betreffend.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1907 ab wird die Stadtgemeinde Karlsruhe in zwei Standes-
amtsbezirke geteilt, von denen der eine unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Karlsruhe“
die bisherigen Gemarkungen Karlsruhe, Beiertheim und Rintheim sowie die abgesonderte
Gemarkung Hardtwald, der andere unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk Karlsruhe-
Rüppurr“ die bisherige Gemarkung Rüppurr umfaßt.
Karlsruhe, den 28. Dezember 1906.
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
von Dusch. Frey
Darnck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsrue