Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1906. (38)

VII. 73 
Bekanntmachung. 
(Vom 26. Februar 1906.) 
Die Einführung des neuen Zolltarifs betreffend. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Januar d. J. 
ein Warenverzeichnis zum Zolltarife, 
eine Anleitung für die Zollabfertigung, 
einen Taratarif, 
eine Holzlager-Zollordnung und 
eine Zollstundungsordnung 
mit der Geltung vom 1. März d. J. an festgestellt. 
Der Taratarif, die Holzlager-Zollordnung und die Zollstundungsordnung sind im Zentral- 
blatt für das Deutsche Reich vom 12. Februar d. J. abgedruckt. 
Eine käufliche Ausgabe des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung für die 
Zollabfertigung erscheint im Buchhandel. « 
Eine Vollzugsanweisung zur Zollstundungsordnung wird von der Großherzoglichen Zoll- 
direktion erlassen. 
Karlsruhe, den 26. Februar 1906. 
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. 
Becker. 
Großkopf. 
  
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe
	        
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