Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

112 IV. 
Nachdem der Vorsitzende dieses Ergebnis verkündet hatte, versiegelte 
er alle Stimmzettel und Umschläge, welche nicht dem Protokolle beigefügt 
sind, und nahm sie in Verwahrung. 
Zu keiner Zeit der Wahlhandlung waren weniger als drei Mitglieder 
der Wahlkommission anwesend. 
Gegenwärtige Verhandlung wurde verlesen, von dem Vorsitzenden, 
den Beisitzern und dem Protokollführer genehmigt und wie folgt vollzogen. 
V. w. o. 
Der Vorsitzende. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
	        
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