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3. Beamte, welche eine Prüfung für den höheren oder mittleren Staatsdienst oder die
Dienstprüfung der Volksschulkandidaten bestanden haben;
4 sonstige Personen, sofern sie durch ihre Vorbildung die Gewähr bieten, daß sie dem
Unterricht folgen können und denselben nicht beeinträchtigen werden.
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Aufnahme
ausgeschlossen.
Zu den öffentlichen Vorlesungen erfolgt die Zulassung als Hörer ohne Nachweis einer
bestimmten Vorbildung.
Auf die Studierenden und Hospitanten der Handelshochschule, welche Vorlesungen der
Universität Heidelberg zu besuchen wünschen, finden allgemein die daselbst für Hospitanten der
Universität geltenden Bedingungen Anwendung.
812.
Der Studienplan der Handelshochschule ist auf vier Semester berechnet. Die an der
Handelshochschule bestehenden Prüfungen werden durch besondere Prüfungsordnungen geregelt,
die der Genehmigung des Unterrichtsministeriums unterliegen. Auf Wunsch werden am
Schlusse der Semester Zeugnisse über den Besuch der Vorlesungen, die von den einzelnen
Dozenten auf Grund vorausgegangener Prüfung durch eine Bescheinigung über den Erfolg
des Besuchs ergänzt werden, ausgestellt.
13.
Zur Erledigung der mit der Aufnahme der Studierenden verbundenen Geschäfte bildet
das Kuratorium aus seiner Mitte einen Ausschuß, welcher zugleich die Aufsicht über die Be-
sucher der Handelshochschule führt. Der Aufnahme= und Disziplinarausschuß besteht aus:
dem Studiendirektor als Vorsitzenden,
einem Dozenten der Handelshochschule,
einem praktischen Kaufmann.
Die Aufnahme der Hospitanten geschieht durch den Studiendirektor im Benehmen mit
den zuständigen Dozenten.
Die Einschreibung von Studierenden der Universität Heidelberg als Hospitanten kann
auch im Sekretariat der Universität erfolgen.
Das Vorlesungsverzeichnis der Handelshochschule wird jenem der Universität als besondere
Anlage beigegeben und mit diesem von der Universitätsbehörde versandt.
14.
Die Studierenden der Handelshochschule unterwerfen sich durch Namensunterschrift und
Handschlag, die Hospitanten durch die von ihnen beantragte Einschreibung den Ordnungen der
Anstalt. Uber die erfolgte Aufnahme beziehungsweise Zulassung wird eine Bescheinigung
ausgefertigt.