Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

100 XIII. 
betreffend Abänderung der Prüfungsordnung für Ärzte (Zentralblatt für das deutsche Reich 
Seite 135) zur allgemeinen Kenntnis. 
Karlsruhe, den 10. April 1908. 
Großherzogliches Ministerium des Innern. 
J. A.: 
Glockner. 
Dr. Fecht. 
Bekanntmachung, 
betreffend Abänderung der Prüfungsordnung für Ärzte. 
Auf Grund des § 29 der Gewerbeordnung hat der Bundesrat beschlossen, im § 7 Absatz 3 
. » »-- 28.Mai1901. 
Ziffer 1 der Prüfungsordnung für Arzte vom 12. Februar 1907 hinter dem Worte „Univer- 
sitätsstudium“ die Worte „oder gleichwertigen Hochschulstudium“ einzufügen. 
Berlin, den 30. März 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: von Bethmann-Hollweg 
Bekanntmachung. 
(Vom 11. April 1908). 
Das Versendungswesen der Staatsbehörden betreffend. 
Nach Anordnung der Reichspostverwaltung hat die Zahlung der gestundeten Porto- 
2c. Beträge künftig jeweils spätestens bis zum 10 (statt bisher 15.) des auf den Schuldigkeits- 
monat folgenden Monats stattzufinden. 
Hiernach ist die Bestimmung des § 19 Absatz 2 der diesseitigen Verordnung vom 
7. Dezember 1904 (Gesetzes= und Verordnungsblatt Seite 451) entsprechend zu ändern. 
Karlsruhe, den 11. April 1908. 
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. 
Honsell. 
Diefenbacher. 
Berichtigung. 
In 86 der Verordnung „die Befreiung von Zahlung der Unterrichtshonorare auf den Landesuniversitäten in Heidelberg 
und Freiburg betresfend“ Gesetzes= und Verordnungsblatt von 1908 Nr. XII Seite 95 muß es in der dritten Zeile statt 
„behaltlich" „vorbehalllich“ heißen 
Druck und Verlag von Malsch 4 Vogel in Karlsruhe.
	        
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