Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

— XIV — 
Seite 
Etat, Feststellung des Staatshaushaltsetats für die Jahre 1908 und 1000)). 335 
Etatgseees 416 
Etatmäßige Beamte, Gewährung von Beihilfen an Hinterbliebene von solchen und an zuruhe- 
gesetzte Bemttee ::::n:n: .. 601 
Evangelische Orts-Kirchensteuer-VTerordnnng .. 117 
(Inhaltsübersicht siehe Seite 197.) 
Evangelisches Kirchenvermögen, die Beteiligung des Staates an dem Aufwand für die 
Verwaltung desselben 725 
W. 
Fahrräder, Verkehr mit solchen auf öffentlichen Wegen und Plätzen 85 
Fahrzeuge, den Verkehr mit Kraftfahrzeugen 311 
Feuerschau, Abäuderung der Verordnung vom 23. Dezenber 1880 ... 101 
Feuerzeuge, die Bereitung, Versendung und den Verkauf von Reibfeuerzeugen 312 
Finanzgesetz für die Jahre 1908 und 19009 335 
Fischereiordnung für den Untersee und Rhein, Abänderung verselben . ...313.637 
FloßordnungfurdenbadtfchschwetzertschenRheinvouderAaremundungabwärts-.... 321 
Forstgesetz, Abänderung dessehen::::: 515 
Freiburg, die Befreiung von Zahlung der Unterrichtshonorare auf der Universität daselbst 94 
(Berichtigung hierzu Seite 100.) 
Freiwillige Gerichtsbarkeit, das Kostengesez.. 539 
G. 
Gebühren, die für Geschäftsverrichtungen der Steuerkommissäre zu zahlenden 527 
— für die Beglaubigung von Unterschriften durch die Gemeindegrundbuchbeamten 537 
— das Kostengesesss. 539 
—. das Kostenwesen der Grundbuchämter 659 
Gefängnisbeamte, den Waffengebrauch derselhen: 504 
Geflügelcholera, deren Bekämpfung 55. 524 
Gehaltsordnung . . . . . . . .. 376 
Gehaltstarif... ... 391 
Geisteskranke, das Verfahren bei Aufnahme von solchen in r Frrenanstalten . 641 
Geltungsbereich der Ortstaxe, Ausdehnung desselben auf Nachbarpostorte 93 
Gemeinde Grünwinkel, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde Karlsruhe 522 
— Lichtental, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde Bdden 521 
— Stetten, deren Vereinigung mit der Stadtgemeinde Lörrach 83 
Gemeindegerichte, das Amt des Gemeinderichters und des Schiedsmanss .. 329 
Gemeindegrundbuchbeamte, die Gebühren für die Beglaubigung von Unterschriften durch 
diesebhen ... 537 
Gerichtskostegesesss. 539
	        
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