Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

158 
XVIII. 
G 
  
Name. 
des kirchl. Ortsfouds 
8. 
Art der verfügbaren Deckungsmittel. 
1912. 
Voranschlagssatz 
1913. 
  
Kirchen 
fonds 
  
I 
s 
i 
  
chrtrag.. 
3. Evangelischer Kirchenfonds. 
Die Summe des Kassenvorrats auf 1. Jannar 1912 mit 65 46, 
worunter keine Grundstockseinnahme enthalten ist, dient, da sie 
den Betrah von 25% der laufenden Ausgabe nur wenig über- 
schreitet, als Betriebsfonds. 
Die Einnahmerückstände betragen 90.7, sie werden im laufen- 
den Jahr voraussichtlich wieder dieselbe Höhe erreichen und 
bleiben deshalb hier außer Betracht. 
Nach dem Voranschlag des Fonds für 1912 und 1913 beträgt 
sein laufender Reinertrag in zwei Jahren 4020 
Hierauf ruhen folgende Ausgaben: 
Aus Abschnitt 1. Für Geistliche (bisherige 
Besoldungsbeiträghe)g .. 800 4 
Abschnitt ll. Für kirchliche Armen- 
und Krankenpflege. 
Für kranke und arbeitsunfähige Arme 600 „ 
„ arme Schüler und Konfirmanden 200 „ 
Abschnitt III. Sonstige Zwecksaus- 
gaben des Fonds. 
ehaltsbeiträge für Lehrtrr — „ 
Für Prüfungsgaahn — "„ 
Verschiedenes ............ 20» 
AbschnitthAufwandansbciou- 
deren Stiftungen — „ 
1 620 „ 
Zur Verfügung bleiben vom Kirchenfonds restlich 2 400 4% 
Dieser Betrag soll im Hinblick auf die Geringfügigkeit der den 
Fonds berührenden Bauausgaben auf den diesen treffenden 
Aufwand für die übrigen örtlichen kirchlichen Bedürfnisse von 
jährlich 1 670 4% (I. Abteilung 2 und 3) aufgerechnet werden. 
Ein Angriff des Grundstocks des Kirchenfonds ist nach ge- 
bilogener Untersuchung nicht angängig. ·· 
Ein weiterer kirchlicher Ortsfonds besteht nicht in 
der Kirchengemeinde. Auch sind keine andern privatrechtlich 
Verpflichteten vorhanden. Ebenso steht der Kirchengemeinde 
oder deren Angehörigen kein Genußrecht au einen allgemeinen 
kirchlichen Fonds oder eine sonstige Stiftung zu, von woher 
ein Zuschuh erwirkt werden könnte. 
r* 
Summe der verfügbaren Deckungsmittel 
„ „ Erfordernisse . . 
Nicht gedeckter Betra., welcher durch Kirchensteuer aufzubringen 
ist — Stenerbedrrrr# 
# 
90 
1200 
1290 
5005“ 
3715 
Ab 
90 
1200 
1290 
5 005 
3715 
  
  
 
	        
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