Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

Nr.  J.  1

Gesetzes-  und  Verordnungs-Blatt
für  das  Großherzogtum  Baden.

Ausgegeben  zu  Karlsruhe,  Mittwoch  den  8.  Jannar  1908.

 

 

Inhalt.

Bekanntmachungen:  des  Ministeriums  des  Innern:  die  Einfuhr  von  Tieren  aus  der  Schweiz  betressend:
die  Landwirtschaftskammer  betreffend.

 

Bekanntmachung.
(Vom  30.  Dezember  1907.

Die  Einfuhr  von  Tieren  aus  der  Schweiz  betreffend.

Da  die  Maul=  und  Klauenseuche  auch  in  dem  schweizerischen  Kanton  Thurgau  ausgebrochen
ist,  wird  das  mit  Bekanntmachungen  vom  25.  Oktober  und  7.  Dezember  d.  J.  gegen  die  Kantone
Appenzell  und  St.  Gallen  erlassene  Verbot  der  Einfuhr  von  Rindvieh  und  Ziegen  auch  auf
den  Kanton  Thurgau  ausgedehnt.

Karlsruhe,  den  30.  Dezember  1907

Großherzogliches  Ministerium  des  Junern.
J.  W

Weingärtner.
Dr.  Stromeyer.

Bekanntmachung.

(Vom  31.  Dezember  1907)
Die  Landwirtschaftskammer  betressend.

Im  Nachstehenden  bringen  wir  gemäß  §  5  Absatz  3  des  Gesetzes  vom  28.  September  1906,
die  Landwirtschaftskammer  betreffend,  die  Satzungen  der  Landwirtschaftskammer  zur  öffentlichen
  Kenntnis.

Karlsruhe,  den  31.  Dezember  1907.

Großherzogliches  Ministerium  des  Innern.

von  Bodman.
Dr.  von  Bayer.

Gesetzes=  und  Verordnungsblatt  1908  1