Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

XXIII. 
253 
  
Ausgabe. 
einzeln. 
Voranschlagssatz 
zusammen. 
  
  
Übertrag 
9. Aufwand für sachliche örtliche Kultbedürfnisse. 
u. Gebrauchsgegenstände und andere kirchliche Fahrnisse. 
Für Anschaffung neuer Paramente nach dem anliegenden 
Kostenüberschlag 
Für Ausbesserung und Unterhaltung der Kirchengeräte nach 
dem Durchschnitt der Jahre 1906/08 150 — 1104. 160— 
Bauschsumme für Besorgung der Kirchenwäsche jährlich 
650 — 3 
140 7° *?7. 
25 „ 71 
· 815»-c-71:-y 
b. Verbrauchsstoffe. 
Für Wachs, Ol und dergleichen nach dem Durchschnitt der Jahre 1906,08 
132 4 121 4 110 
——........... 
Ein-Meß-nndKommuniomvcinzahltdasGroßherzoglichcDominiku- 
ärarcinjälnlichcsAvcrsumvon51»-643.7Z,1vorausderPfarrcrdcn 
betreffenden Aufwand unmittelbar bestreitet.) 
10. Banaufwand für kirchliche Gebäude. 
Der Kirchenfonds bestreitet den Bauanfwand für Langhaus und Chor 
der Kirche sowie für den notwendigen Inbau. 
Für Herstellung des Kirchendachs nach anliegendem Kostenüberschlag des 
Erzbischöflichen Bauamts Freiburg 
Für gewöhnliche kleinere Ausbesserungen am Langhaus und Chor der Kirche 
sowie am notwendigen Inban nach dem Ergebnisse der drei letzten Rechnungen 
11. Stiftungsgemäße Kompetenz-, Schul= und Armenabgaben. 
Der Kirchenfonds hat lant Stiftungsurkunde vom 3. April 1713 an 
die Pfarrei jährlich folgende Kompetenzen abzugeben: 
C. bares Geld 
9. 2162,4 1 Korn nach den Martinipreisen der Markt- 
; 1 2 
stätte N. in den Jahren 1906/08 11.60 *zh 1210— 
12 .G 50 K für das Hektoliter 
342 ¼ 86 
270 „ 30 „ 
613 & 16 3 
Summe B. Zwecks= und andere Ausgaben 
O 
Der Reinertrag des Fonds beläuft sich auf 
Es fehlen somit zur Bestreitung der Zwecksausgaben 
  
42. 
816 
123 
226 
939 
446 
 
	        
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