Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

— 
1 
— 
S 
— 
— — 
— 
S 
□ 
—. 
— 
1 
XXXI. 397 
Direktoren der sieben= und sechsklassigen Mittelschulen, Gehaltsklasse J. 
(Gehaltsklasse II siehe C 3 k.) 
Wissenschaftlich gebildete Lehrer, auch als Vorstände kleinerer, bis zu 
fünf Klassen umfassender Schulanstalten, von Vorseminaren, Blinden= und Taub- 
stummenanstalten, und als Bibliothekare, Gehaltklasse I. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Gehaltsklasse II siehe C 31, Gehaltsklasse III siehe D 1g.) 
Bei Verechnung des Bruchteils von einem Fünftel der Stellen werden die Stellen der 
Direktoren der sieben= und sechsklassigen Mittelschulen (0 21 und C 3b#) mitgezählt und die 
Stellen unter C 21 hier aufgerechnet. 
Arzte bei Heil= und Pflegeanstalten, Gehaltsklasse I. 
Bis zur Hälfte aller Stellen. 
(Gehaltsklasse II siehe D 1h.) 
Distriktskommandanten der Gendarmerie. 
. Vorstände der Zentralkassen und der Münzverwaltung, soweit nicht in C 1g. 
. Vorstand der Verwaltung der Eisenbahnmagazine, wenn nicht in C 1i. 
C. Ord.-Zahl 3. 
Mindestgehalt: 3000 4. 
Höchstgehalt: 5 800 #. 
Zulage: 375 %%. 
u. Richter bei Landgerichten, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse I siehe C 2b.) 
Richter bei Landgerichten erhalten als Untersuchungsrichter eine Dienstzulage von 500 .% 
oder als Vorsitzende von Kammern für Handelssachen eine solche von 600 ¼. 
Richter bei Amtsgerichten, Gehaltsklasse II. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Gehaltsklasse I siehe C 2c, Gehaltsklasse III siehe I) 1 a.) 
Richter bei Amtsgerichten erhalten als Vorsitzende von Kammern für Handelssachen 
eine Dienstzulage von 600 6. 
Bei der Berechnung des Bruchteils von einem Fünftel der Stellen werden die Stellen 
der Sekretäre bei Kollegialgerichten (I) 11) mitgerechnet. 
Notare, Gehaltsklasse II. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Gehaltsklasse 1 siehe C 2 d, Gehaltsklasse III siehe 10 1b.) 
. Staatsanwälte, soweit nicht in C 2e und I) lc. 
Die Staatsanwälte erhalten eine Dienstzulage von 300 . 
Vorstände der staatlichen Sammlungen, der Sternwarte sowie Konservatoren, 
soweit nicht in B 4e. 
Gesetzes= und Verordnungsblatt 1908. 64
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.