Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

XAXl. 401 
.Arzte bei Strafanstalten, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse 1 siehe C Zm.) 
k. Geistliche bei staatlichen Anstalten, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse I siehe C 3 .) 
I. Sekretäre und zweite Beamte bei Zentralstellen, bei wissenschaftlichen und 
technischen Instituten, bei Kollegialgerichten und bei den Schiedsgerichten für Arbeiter= 
versicherung, sowie zweite Beamte im Bezirksdienst. 
m. Wissenschaftlich gebildete Hilfslehrer bei Hochschulen. 
n. Polizeihauptleute. 
0. Vorstände von Stationsämtern I und von Güterverwaltungen. 
D. Ord.--Zahl 2. 
Mindestgehalt: 2200 . 
Höchstgehalt: 5200 . 
Zulage: 350 46. 
Landwirtschaftslehrer. 
D. Ord.-Zahl 3. 
Mindestgehalt: 1400 4/0 
Höchstgehalt: 1000 4+ K 
Zulage: 300 4 
Bezirksärzte, soweit nicht in C#4. 
An wandelbaren Bezügen wird der Betrag von 1200 .6 in den Einkommensanschlag 
aufgenommen. 
D. Ord.-Zahl 4. 
Mindestgehalt: 1200 4 
Höchstgehalt: 2800 1+% 
Zulage: 200 4. 
Bezirkstierärzte, soweit nicht in C 5. 
An wandelbaren Bezügen wird der Betrag von 700 „ in den Einkommensanschlag 
aufgenommen.
	        
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