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XXXI.
Abteilung E.
Beförderungszulage 150 4.
E. Ord.-Zahl 1.
Mindestgehalt: 2600 4
Höchstgehalt: 5200 40.
Zulage: 300 40.
Landständische Archivare.
. Vorsteher von Rechnungsbureaus bei den Ministerien und der Oberrechnungskammer
. Vorsteher und Verwalter von staatlichen Anstalten und von Landesstiftungs-
verwaltungen, Gehaltsklasse I.
(Gehallsklasse II siehe E 24.)
Vorsteher von großen Fachschulen, von Blinden= und Taubstummenanstalten, sowie
Rektoren von erweiterten Volksschulen.
. Vorsteher von Vermessungsbureaus bei Zentralverwaltungen.
Vorsteher von Vermessungsbureaus erhalten eine Dienstzulage von 300 4.
. Vermessungsbeamte bei Zentralverwaltungen, soweit nicht in G 10,Gehaltsklasse J.
(Gehaltsklasse II siehe E 2 f.)
. Obergeometer bei der Technischen Hochschule.
. Technische Beamte des Hoch-, Tief= und Maschinenbaues mit Hochschulbildung
ohne Staatsprüfung, Gehaltsklasse I.
(Gehaltsklasse II siehe F 1 d.)
Technische Beamte erhalten als Vorsteher von techuischen Bureaus eine Dienstzulage
von 400 4.
Steuerkommissäre auf den wichtigeren Stellen.
Bis zu einem Fünftel aller Stellen,
(Siehe auch E 2 i und F 3t.)
. Bureauvorsteher bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen auf den wich-
tigeren Stellen.
Bis zu einem Drittel aller Stellen.
(Siehe auch E 2 m.)
Hauptkassen= und Hauptmagazinsverwalter bei der Eisenbahnverwaltung.
Vorsteher von Stationsämtern I und von Güterverwaltungen auf den wichtigeren
Stellen.
Bis zu einem Drittel aller Stellen.
(Siehe auch E 21.)
Der Vorsteher der Güterverwaltung in Mannheim erhält eine Dienstzulage von 500 J/.