Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

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XXXI. 
Abteilung E. 
Beförderungszulage 150 4. 
E. Ord.-Zahl 1. 
Mindestgehalt: 2600 4 
Höchstgehalt: 5200 40. 
Zulage: 300 40. 
Landständische Archivare. 
. Vorsteher von Rechnungsbureaus bei den Ministerien und der Oberrechnungskammer 
. Vorsteher und Verwalter von staatlichen Anstalten und von Landesstiftungs- 
verwaltungen, Gehaltsklasse I. 
(Gehallsklasse II siehe E 24.) 
Vorsteher von großen Fachschulen, von Blinden= und Taubstummenanstalten, sowie 
Rektoren von erweiterten Volksschulen. 
. Vorsteher von Vermessungsbureaus bei Zentralverwaltungen. 
Vorsteher von Vermessungsbureaus erhalten eine Dienstzulage von 300 4. 
. Vermessungsbeamte bei Zentralverwaltungen, soweit nicht in G 10,Gehaltsklasse J. 
(Gehaltsklasse II siehe E 2 f.) 
. Obergeometer bei der Technischen Hochschule. 
. Technische Beamte des Hoch-, Tief= und Maschinenbaues mit Hochschulbildung 
ohne Staatsprüfung, Gehaltsklasse I. 
(Gehaltsklasse II siehe F 1 d.) 
Technische Beamte erhalten als Vorsteher von techuischen Bureaus eine Dienstzulage 
von 400 4. 
Steuerkommissäre auf den wichtigeren Stellen. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen, 
(Siehe auch E 2 i und F 3t.) 
. Bureauvorsteher bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen auf den wich- 
tigeren Stellen. 
Bis zu einem Drittel aller Stellen. 
(Siehe auch E 2 m.) 
Hauptkassen= und Hauptmagazinsverwalter bei der Eisenbahnverwaltung. 
Vorsteher von Stationsämtern I und von Güterverwaltungen auf den wichtigeren 
Stellen. 
Bis zu einem Drittel aller Stellen. 
(Siehe auch E 21.) 
Der Vorsteher der Güterverwaltung in Mannheim erhält eine Dienstzulage von 500 J/.
	        
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