Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

— 
— 
2 
· 
— 
—. 
— 
— 
JS 
— 
—. 
— 
— 
— 
XXXI. 403 
E. Ord.-Zahl 2. 
Mindestgehalt: 2 500 40. 
Höchstgehalt: 4 800 . 
Zulage: 275 . 
Sekretariats= und Rechnungsbeamte bei den Ministerien und der Ober- 
rechnungskammer, soweit nicht in G 2 a,., Gehaltsklasse I.e 
Bis zur Hälfte aller Stellen. 
Bei der Berechnung des Bruchteils der Hälfte der Stellen werden die Stellen in E 1b 
mitgezählt und hier ausgerechnet. 
(Gehaltsklasse II siehe F lu.) 
. Bureauvorsteher bei der Gesandtschaft in Berlin und bei Zentralverwaltungen, 
soweit nicht in = 1b, E 1 K und 2 m genannt. 
Kassiere bei Zentralkassen. 
. Vorsteher und Verwalter von staatlichen Anstalten und von Landesstiftungs- 
verwaltungen, Gehaltsklasse II. 
(Gehaltsklasse 1 siehe E le.) 
Seminaristisch und technisch gebildete Lehrer an Mittel= und Fachschulen 
sowie an Lehrerbildungs= und sonstigen Staatsanstalten auf den wichtigeren Stellen. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch F le und G 1n#.) 
. Vermessungsbeamte bei Zentralverwaltungen, soweit nicht in G 1b, Gehalts- 
klasse II. 
(Gehaltsklasse I siehe E 1f.) 
Die Vermessungsbeamten bei Zentralverwaltungen erhalten eine Dienstzulage von 300 4, 
welche bei Beförderung nach E 1 innerhalb des Höchstgehalts in Weg fall kommt. 
. Bezirks-, Kataster= und Eisenbahngeometer, Gehaltsklasse I. 
Bis zur Hälfte aller Stellen. 
(Gehaltsklasse II siehe F Ze.) 
Kassiere bei Bezirksstellen auf den wichtigeren Stellen. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch F 26 und F 3b.) 
Die nach und nach zur Besetzung kommenden Kassierstellen werden auf die zur Verfügung 
stehenden Stellen für Bureaubeamte im Bezirksdienst in F 25 und F 3a aufgerechnet. 
. Steuerkommissäre, Gehaltsklasse I. 
Bis zu zwei Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch E 1i und F 3t.) 
Vorsteher von Nebenzollämtern I, Untersteuerämtern und anderen Zollabfertigungs- 
stellen auf den wichtigeren Stellen. 
Bis zu einem Fünftel aller Stellen. 
(Siehe auch F 3g und G 14.) 
Vorsteher von Stationsämtern I und von Güterverwaltungen, soweit nicht in E 1 m. 
. Bureauvorsteher bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen, soweit nicht in 1 k.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.