Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

498 XXXIV. 
Verordnung. 
(Vom 25. August 1908.) 
Die Anderung der Gerichtskostenordnung betreffend. 
Die Gerichtskostenordnung vom 10. Jannar 190) (Gesetzes= und Verordnungsblatt 
Seite 207 ff.) in der durch die Verordnung vom 27. Juni 1906 (Gesetzes= und Verordnungs- 
blatt Seite 135) geänderten Fassung wird geändert, wie folgt: 
§ 115 Absatz 6 und § 179 Absatz 1 bis 4 werden mit Wirkung vom 1. Juli 1908 
ab aufgehoben. 
Die Bestimmungen des § 179 Absatz 5 bleiben insolange aufrecht erhalten, als sie noch 
Anwendung finden können. 
Karlsruhe, den 25. August 1908. 
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. 
In Vertretung: 
Hübsch. 
Dietsche. 
Berichtigung. 
In der Verordnung des Ministeriums des Innern, die Wahlen zum Wasserwirtschaftsrat betreffend, vom 10. Juli 1908 
muß es in 8 3 heißen: „Zur Wahl des von den Fischereivereinen zu wählenden Mitglicdes sind berufen“ u. s. w., ferner in 
§5 Absatz 1 Satz 2: „Ebeuso werden von der Landwirtschaftskammer je 2 Mitglieder und 2 Ersatzmänner, von den Städten 
der Städtordnung u. s. w. je ein Mitglied und ein Ersatzmann gewählt“. 
Druck und Veriag. von Malsch ## Voges in Karlsrude.
	        
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