Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

596 XLV. 
Vorstände der Verwaltung der Eisenbahnhauptwerkstätte und der Eisenbahnmagazine. 
Direktoren der neunklassigen Mittelschulen, der Lehrerseminare, der Baugewerkeschule und 
der Kunstgewerbeschulen. 
Distriktskommandanten der Gendarmerie. 
Vorstände der Zentralkassen und der Münzverwaltung. 
Klasse IV. 8 + 4 Mark. 
Alle übrigen oberen Beamten. 
Mittlere Beamte. 
Klasse W. 7 + 3 Mark. 
Landständische Archivare. 
Vorsteher von Rechnungsbureaus bei den Ministerien und der Oberrechnungskammer. 
Vorsteher und Verwalter von staatlichen Anstalten und von Landesstiftungsverwaltungen. 
Vorsteher von großen Fachschulen, von Blinden= und Taubstummenanstalten, sowie 
Rektoren erweiterter Volksschulen. 
Vorsteher von Vermessungsbureaus bei Zentralverwaltungen. 
Vermessungsbeamte in selbständiger Stellung. 
Obergeometer bei der technischen Hochschule. 
Steuerkommissäre. 
Hauptkassen und Hauptmagazinsverwalter bei der Eisenbahnverwaltung. 
Vorsteher von Stationsämtern 1 und von Güterverwaltungen 
Bureauvorsteher bei den Gesandtschaften und bei Zentralverwaltungen. 
Kassiere bei Zentralkassen. 
Klasse Vl. 6 +— 3 Mark. 
Alle übrigen mittleren Beamten. 
Untere Beamte. 
Klasse VII. 5 +— 2 Mark. 
Wirtschaftsleiter bei größeren staatlichen Betrieben. 
Technische Beamte und Zeichner. 
Vorsteher von Steuereinnehmereien l. 
Bahnmeister, Telegraphenmeister; Straßen-, Brücken-, Damm-, Kultur= und Gartenmeister. 
Erster Hafenmeister in Mannheim. 
Zugsrevisoren. 
Magazinmeister. 
Gendarmerieoberwachtmeister. 
Vorsteher von Stationsämtern III. 
Klasse VIII. 1—+ 2 Mark. 
Alle übrigen unteren Beamten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.