Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

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Entzifferung der Gebühr: 
Zeitversäumnis Stunden 
zu .. 
Diät.,,»........ 
Abgang: Rückkunft: 
Winterzuschlag . . . . .. 
Gebühren nach der Gemeinde- 
ordnung für Stunden 
Reisekosten: 
Weggebühr für kem. 
Eisenbahn, Dampfboottaxe. 
Postwagen, Juhrlohn 
Auswärtige Zehrung (Tag) 
Übernachten (mal) 
Geschäftsgebühr nach Ziff. 
der Gebührenordnung f. Sani 
tätsbeanmtete 
Sonstige Gebühren und Aus- 
lagen 
Gesamtgebür 
  
  
V. 
Betreff 
Großh. Steuereinnehmerei 
beauftragt, an 
welche 
eine Gebühr von 
41 
Gebühren-Anweisung B. 
wird 
Mark Pfennig 
  
gegen Abgabe dieser Anweisung und Empfangsbescheinigung 
auszuzahlen. 
Diese Anweisung ist nur auf zehn Tage gültig. 
, den 
Großh. 
ten 1 9 
Den Empfang obiger Gebühr bescheinigt: 
, den 19
	        
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