Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

Grohkierzogtum Baden. Anlage A. 
Muster 1. 
Sählkarte Nis- 
für im Binnenverkehr a 
— 
ungekommene Fahrzeuge. 
Hafenplatz, Lösch= oder Umschlagstelle usw.: 
Tag der Ankunft: 
Gattung des Fahrzeugs 1): Schiff mit eigener Triebkraft (Dampfschiff oder anderes Motorschiff), und zwar ob: Personen-, 
Güter-, Schlepp-, Tauerei= (Ketten-) Dampfer usw.; Schiff ohne eigene Triebkraft (Segelschiff, Schleppkahn); Floß. 
Das Zutreffende ist zu unterstreichen!) 
Rame vder (und) Mummer des Schiffes: 
Name und Wohnort des Schiffseigners: 
Tragfähigkeit des Schiffes 2) Tonnen. 
Flasge)) 
Angekommen: mit Ladung, in Ballast, leer 0. Das Zutreffende ist zu unterstreichen! 
9 4 
Fabrtrichtung: zu Berg, zu Tal?). „Das Zutressende ist zu unterstreichen.], 
Uversicht 
über die aus= und umgeladenen Gübter. 
  
2 4 1 5 6 
Menge?) . Benützte Bemerkungen 11) 
Lid. Gewicht in kg Einladeort?) Wasserstraße 10) (bei Massengütern 
dern Warengattung. oder u. und ½ à; der aus= und um- 4 Angabe, ob zur oder 
Nr. lebendes Vieh geladenen Güter (genaue Angabe des zurück von der Eisenbahn um- 
nach Stückzahl). · gelegten Wasserweges). geladen). 
  
  
  
  
  
  
  
Erläuterungen umseits!
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.