Anlage A.
Muster 5 a.
Großkerzoglum Balen.
Gürerabsertigungsstelle:
Ciste
über die unmittelbare ) Umladung von Massengütern in ganzen Wagen-
ladungen von der Eisenbahn zur Binnenwaseserstraße (Schiff, Floß)
für den Monat 19
Grläuterungen.
1) Als eine Ummittelbare Umladung ist es auch anzuseben, wenn das Gu: vorübergehend auf dem
Ufer gelagert hat.
2) Die Bezeichnung der Gattung hat nach dem Güterver zeichnisir für die Binnenschiffahrtsstatistik
zu erfolgen. Sammelbenennungen, wie Getreide, Erze, Eisen usw. find nicht zulässig, die Waren
sind vielmehr bestimmt als Roggen, Gerste, Eisenerze, Rupfererze, Bandeisen uiw. zu bezeichnen. Zur richtigen
Anwendung des Güterverzeichnisses dient das alphabetische Verzeichnie.
3, Das Gewicht ist einheitlich entweder in Kilogramm dder in ganzen und halben Tonnen anzugeben.
Der in Auwendung gebrachte Maßstab ist zu verzeichnen. Bei der Gewichrsangabe in Tonnen ist die Abrundung
dergestalt vorzunehmen, daß Gewichtsmengen von weniger als 250 kg unberücksichtigt bleiben, von 250 bis
500 kg als 500 kg gerechnet werden (z. B. 13249 kg mit 13 t, 13250 bie 13749 kg mit 13,5 t, 13750
bis 14 249 kg mit 14 t).
4, Als Ausladeort ist im Schiffsverkehre derjemge Ort anzuseben, wohm das Gut mit dem Fahrzeuge
befördert werden soll. Liegt der Ausladeort im Auslande, so genügt die Angabe des Landes, in dem sich
der Ausladeort befindet: bei der Bezeichnung des Landes ist das Verzeichnis der Verkehrsbezirke zu
berücksichtigen.
5) Kann der Ausladeort der umgeladenen Güter im Schiffsverkehre nicht angegeben werden, so ist in
Spalte 6 zu setzen „Unbekanut“. In diesem Falle ist in der Spalte „Bemerkungen“ (Spalte 7) das Fahrzeug
möglichst genau zu bezeichnen, in das die Umladung stattgefunden hat.
Narierule Macklot'sche Druckerei.