Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

Anlage A. 
Muster 5b. 
Grohkerzogtum Baden. 
Güterabfertigungsstelle: 
Ciste 
über die unmittelbare) Umladung von Massengütern in ganzen Wagen- 
ladungen von der Binnenwasserstrahe (Schiff, Floß) zur Eisenbahn 
für den Monat 19 
Erlänterungen. 
! Als eine unmittelbare Umladung ist es auch anzuseben, wenn das Gur vorübergebend am 
dem Ulfer gelagert bat. 
2 Die Bezeichnung der Gartung bat nach dem Güterverzcichnisse ffür die Binnenschiffahrtsstatistik 
zu erfolgen. Sammelbenennungen, wie Getreide. Erze, Eisen usw., sind nicht zulässig, die Waren 
sind vielmebr bestimmt als Roggen, Gerste, Eisenerze, Kupfererze, Bandeisen usw. zu bezeichnen. Zur richtigen 
Anwendung des Güterverzeichnisses dient das alohabetische Verzeichnis. 
*½3) Das Gewicht int einbeitlich entveder in Kilogramm oder in ganzen und halben Tonnen anzugeben. 
Der in Anwendung gebrachte Maßstab ist zu verzeichnen. Bei der Gewichtsangabe in Tonnen ist die Ab- 
rundung dergestalt vorzunehmen, daß Gewichtemengen von weniger als 250 kg unberücksichtigt bleiben, von 
250 bis 500 kg als 500 kg gerechnet werden (z. B. 13219 kg mit 13 t, 13250 bis 13 749 kg mit 13.5 t, 
13750 bis 11249 kg mit 14 fM). 
4, Als Einladeort ist im Schiffsverkehre derjenige Ort anzuseben, an dem das Gut in das Fahrzeng 
gebracht worden ist. Befand sich das umgeladene Gu in einem Leichterfahrzeuge, so ist als Einladeort der 
Ort anzuseben, an dem das Gut in das Hauptfahrzeng (geleichterte Fahrzeug) eingeladen wurde. Der auf 
der Wasserstraße zurückgelegte Weg ist in jedem Falle genau anzugeben. Kommt das Fahrzeug aus dem Aus- 
lande, so kann statt des Einladeorts das Land angegeben werden, in dem der Einladeort liegt; bei der Bezeich- 
nung des Landes ist das Verzeichnis der Verkehrsbezirke zu berücksichtigen. 
5) Kann der Einladeort der umgeladenen Güter im Schiffsverkehre nicht angegeben werden, so ist in 
Spalte 5 zu setzen „Unbekannt“. In diesem Falle ist in der Spalte „Bemerkungen“ (Spalte 7) das Fahr- 
zeug möglichst genau zu bezeichnen, aus dem die Umladung stattgefunden hat. 
Karlsrube. Macklot'sche Druckerel.
	        
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