Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

22 b. 
22 c. 
22 d. 
22 e. 
22t. 
25. 
28a. 
28b. 
28e. 
28d. 
28 c. 
28 fl. 
288. 
28 h. 
29. 
30. 
3La. 
31 b. 
31c. 
31d. 
31e1. 
3Sler. 
31 fr. 
31 fr. 
318g1. 
Kupfererze, Kupferstein, auch Abbrände von Kupfererzen. 
Manganerze, Braunstein. 
Schwefelkies. 
Andere Erze. 
Zur Verhüttung bestimmte Schlacken. 
Flachs, Hanf, Hede, Werg und andere pflanzliche Spinnstoffe (mit Ausnahme von Baumwolle und Jute). 
Weizen und Spelz. 
Roggen. 
Hafer. 
Gerste. 
Anderes Getreide, als: Hirse, Buchweizen, auch Hülsenfrüchte. 
Mais (Kukurnzi. 
Malz. 
Lein= und Olsamen. 
Glas und Glaswaren. 
Häute, Felle, Leder, Pelzwaren. 
Telegraphenstangen aus europäischen Hölzern. 
Eisenbahnschwellen aus europäischen Hölzern. 
Grubenholz aus europäischen Hölzern. 
Europäisches Holz (Rundholz, ungespalten) zur Herstellung von mechanisch bereitetem Holzstoffe (Holzmasse, 
Holzschliff) oder von chemisch bereitetem Holzstoffe (Zellstoff, Cellulose). 
Europäisches Bau- und Nutzholz, vor= und nachstehend nicht genannt, unbearbeitet oder lediglich in der 
Querrichtung mit der Axt oder Säge bearbeitet, mit oder ohne Rinde, auch gedämpft, getränkt (imprägniert) 
oder sonst auf chemischem Wege behandelt: hart. 
—z: weich. 
Europäisches Bau= und Nutzbolz, vor und nachstehend nicht genannt, in der Längsrichtung beschlagen 
oder anderweit mit der Axt vorgearbeitet oder zerkleinert, auch gedämpft, getränkt (imprägniert) oder 
sonst auf chemischem Wege behandelt; Naben, Felgen, Speichen: auch gerissene Späne und in anderer 
Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne: hart. 
—z: weich. 
Europäisches Bau= und Nutzholz, vor= und nachstehend nicht genannt, in der Längsrichtung gesägt oder 
in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt, auch gedämpft, getränkt (imprägniert) oder sonst auf chemischem 
Wege behandelt; Bretter, Bohlen, Borde; Faßholz (Faßdauben und Faßbodenteile), auch hierfür erkennbar 
vorgearbeitetes Holz: hart. 
—: weich. 
Erika-, Cocus-, Zedern-, Buchsbaum-, Ebenholz. Mahagoni-, Polisander-, Tiek= und Pockholz, roh oder 
bearbeitet. 
Andere aus außereuropäischen Ländern stammende Hölzer (ausgenommen Farb= und Gerbhölzer), wie 
amerikanisches Nußbaumholz, Pappelholz, Pitchpine-, Yellowpineholz. 
Holzzeugmasse, Holzmehl, feuchtes, auch Sägemehl und Sägespäne, Strohmasse, Strohteigmasse, feuchte. 
Jute. 
Kaffee, Kaffeeersatzstoffe, Kakao, Tee. 
Kalk, gebrannter. 
Kartoffeln. 
Lumpeu. 
Weizenmehl. 
Roggenmehl. 
Rleie. 
Andere Milllereierzeugnisse. 
Obst, frisches und getrocknetes, Beeren. 
Olkuchen, Olkuchenschrot und Olkuchenmehl aller Art, entölte Samen. 
Erdöl (Petroleum) und andere Mineralöle sowie Mineralölrückstände, Brannkohlenteeröl. 
Steinkohlenteeröle, Naphthalin. 
Reis, Reismehl und Reiskleie. 
Rüben, Zuckerrüben sowie Schnitzel, gedörrte und getrocknete, Schnitzabfälle und Köpfe davon, Futter- 
rüben, Zichorienwurzeln, frische und gedörrte. 
Salz (Koch-, Speisc-, Viehsalz). 
Schiefer aller Art und Schieferwaren. 
Schwefelsäure. 
Weingeist (Spiritus, Branntwein, Essig. 
Andere Steine (ausgenommen Edel= und Halbedelsteine), bearbeitete, einfach glatt behauene, auch Krippen 
und Tröge von Stein, Brunnensteine, Mühlsteine, zusammengesetzte, Lithographiersteine.
	        
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